Der Vorteil eines Ortsteils in Stadtrandlage ist die Nähe zu angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen (in Richtung Bad Homburg) und Waldflächen (Nordpark).
So erklärt es sich, dass wir auf den zahlreichen unbebauten Flächen, die wir glücklicherweise in und an unserem Ortsteil noch haben, auch eine ganze Reihe von Wildtieren vorfinden, die sich mit dem städtischen Lebensraum arrangiert haben
Dazu gehören zum Beispiel Rehe, Feldhasen, Fasane oder Rebhühner. Wildschweine schauen auch gelegentlich einmal vorbei. Auch Wildkaninchen und Krähen zeugen hier reichlich Nachwuchs. Und Waschbären oder Nilgänse breiten sich als invasive Arten immer mehr aus, Tendenz steigend.
Hege und Pflege
Entsprechend hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass die Lebensräume der Tiere von ausgebildeten Jägern gehegt und gepflegt werden. Vor allem in städtischen Ballungsgebieten ist jedoch die Bevölkerung mit dem Handwerk des Jägers und Försters nicht mehr vertraut.
Der Anblick eines bewaffneten Menschen wirkt erst mal verstörend auf Passanten und beim lauten Knall eines Schusses denken viele entweder an die Fehlzündung eines Autos oder an den Mord eines Mitbürgers. (Letzteres vor allem auch durch die regelmäßige Beglückung mit Kriminalfällen in Film, Funk, Fernsehen und anderen Medien.)
Faktencheck: In Hessen besitzen derzeit etwa 26.000 Menschen einen Jagdschein, mit stark steigender Frauenquote.
Im Jahr 2022 gab es in Hessen 318 Straftaten gegen das Leben, wobei die Aufklärungsquote bei 89 % lag (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2022). Nur ein kleiner Teil davon wurde mit Schusswaffen begangen, wobei der Anteil Straftaten von Legalwaffenbesitzern noch geringer ist. In der gesamten Kriminalstatistik liegen Tötungsdelikte damit bei etwa 0,1 % der Straftaten.
Hinweis: Wenn Ihnen ein Förster oder Jäger begegnet, sprechen Sie ihn ruhig einmal an, er kann Interessantes aus seinem Berufsleben erzählen.
Nicht angeleinte Hunde
Manchmal müssen Jäger und Förster aber auch die Spaziergänger ansprechen, wenn deren Hunde während der Brut- und Setzzeit (Mitte März bis Mitte Juli) nicht angeleint sind. Leider gibt es auch Unbelehrbare, die nicht einsehen wollen, warum ihre vermeintlich erzogenen Hunde an die Leine gehören. Selbst wenn das Tier noch so gut trainiert ist, kann es beim Anblick eines Rehs oder Hasen zum Raubtier werden. Denn das ist seine Natur, auch wenn sie durch intensive Züchtung und Konditionierung in den Hintergrund gedrängt ist. Immerhin stammen Hunde von Grauwölfen (canis lupus) ab. Daher sollte die Tierliebe und der Tierschutz nicht am Ende der Hundeleine aufhören.
Regulieren von Tierbeständen
Invasive Tierarten (Definition: eingewanderte Tierart, die einheimische Tierarten verdrängt) und Tierarten, denen natürliche Feinde fehlen, müssen von Jägern per Gesetz im Bestand innerhalb gesetzlich vorgeschriebener Jagdzeiten reguliert werden. Dazu gehören unter anderem:
- Waschbären
- Krähen
- Wildkaninchen
- Nilgänse (invasiv)
- Nutrias (invasiv)
- Tauben
- Füchse
Aber nicht nur die Regulierung der Bestände (auch wegen Seuchenschutz) gehört zum Aufgabengebiet. Auch die Unterstützung bedrohter Tierarten gehört dazu. Deshalb werden beispielsweise Nisthilfen oder Bruthäuser für Enten aufgestellt. Diese Aufgabe wird Hege genannt und ist ebenfalls gesetzlich verankert.
Die heutigen Jäger sind im Gegensatz zu den in den vergangenen Jahrhunderten tätigen Amtskollegen eher Naturschützer, auch wenn die Bezeichnung „Jäger“ anderes suggeriert. Erst mit dem Bundesjagdgesetz nach dem 2. Weltkrieg und noch spezifischer mit dem »Hessischen Jagdgesetz« wurden der Wildhege, dem Naturschutz und der Nachhaltigkeit weit mehr Bedeutung zugewiesen.
Vorabinformation – Keine gesetzliche Pflicht
Verständlicherweise legen Anwohner Wert darauf, vor einer sogenannten Gesellschaftsjagd informiert zu werden. Entsprechend informieren die Jäger – freiwillig – im Vorfeld die Polizei über diese Aktionen, die drei- oder viermal im Jahr stattfinden und stellen an den relevanten Stellen Hinweisschilder auf. Eine direkte Info über zum Beispiel soziale Medien hat sich aber als Einladung an Saboteure und selbernannte Tierschützer erwiesen, das Jagdgeschehen zu stören.
Info: Eine Jagdstörung ist kein Kavaliersdelikt, sie wird als Straftat gemäß Strafgesetzbuch geahndet.
Jagdreviere
Der zum gesamten Jagdgebiet Kalbach-Riedberg gehörende 12 Hektar große Kätcheslachpark ist nicht nur Naherholungsgebiet mit Basketball- und Spielplätzen, sondern auch ein Jagdrevier. Ebenso gilt das für die anderen Parkanlagen im Ortsteil. Laut der »Oberen Jagdbehörde« im Regierungspräsidium Kassel schließt das eine das andere nicht aus. „Parks und Grünflächen, auch zum Beispiel an der Nidda, sind nicht grundsätzlich ausgenommen von der Jagdausübung.“
Zwar kann die »Untere Jagdbehörde« auf städtischer Ebene einzelne Flächen zu befriedeten Bezirken erklären. Doch auch in dichter besiedelten Gebieten gibt es ausgewiesene Jagdbezirke, in denen die zuständigen Jäger das Recht und die Pflicht haben, „ihre Abschüsse zu erfüllen“.
Die letzte Gesellschaftsjagd fand beispielsweise am 27.12.2024 im Kätcheslachpark statt. Ab Mitte Januar beginnt dort auch für Stockenten wieder Schonzeit, in der sie nicht gejagt werden dürfen.
Große Vorsicht ist angesagt – von den Jägern aber auch von Anwohnern
»Bei der Jagd ist einem Schützen die Verpflichtung auferlegt, ständig sein mögliches Schussfeld daraufhin zu überprüfen, ob sich Personen nähern«.
Die Sicherheit steht immer an erster Stelle. Eine Verpflichtung, Warnschilder aufzustellen, besteht dagegen nicht. Bei einer sogenannten Gesellschaftsjagd wird Signalkleidung getragen, um darauf hinzuweisen, dass man sich nicht nähern soll!
Keine Verschwendung von Lebensmitteln
Mit der Jagd werden nicht nur die Bestände reguliert, es werden auch hochwertige Lebensmittel gewonnen. Wild ist eine Delikatesse zu jeder Jahreszeit und wird in der modernen, gesundheitsbewussten Küche, sowie zur Grillsaison immer beliebter. Durch die vielen Mineralstoffe, den geringen Fettgehalt und dank der speziellen Eiweißzusammensetzung ist unser regionales Wild sehr nahrhaft, besonders aromatisch und leicht verdaulich.
Die erlegten Tiere werden fachmännisch zerlegt und dann zum Kauf angeboten. Herr Göbel, einer der Pächter des Jagdgebiets Kalbach-Riedberg vertreibt sogar die gewonnenen Lebensmittel.
Wer Interesse daran hat, kann sich über Angebot und Preise im Internet informieren: https://wildvongoebel.de/
Der für das Kalbach-Riedberger Revier zuständige Jäger ist auch erster Ansprechpartner und berät zu möglichen Maßnahmen, wenn Anwohner Probleme auf Ihrem Grundstück mit Waschbären, Füchsen oder Mardern haben.