Es ist eine Nachricht, die viele Alteingesessene im Stadtteil tief trifft: Das Frankfurter Umweltamt fordert einschneidende Veränderungen für die sogenannten Bachgärten nördlich des Kalbachs. Zäune, die seit Jahrzehnten mühsam angelegte Gemüsebeete vor Wildfraß und unbefugtem Zutritt schützen, sowie traditionsreiche Gartenhütten sollen zurückgebaut werden. Was von Behördenseite als notwendige Maßnahme für den Naturschutz und die Hochwasserprävention deklariert wird, entpuppt sich vor Ort als schwerer Schlag für den sozialen Zusammenhalt und ein Stück lebendige Stadtteilgeschichte.
Rechtliche Grauzone: Kleingarten versus Freizeitgarten
Der Konflikt rührt an ein grundlegendes strukturelles Problem in der Frankfurter Grünflächenpolitik. Während offizielle Kleingartenanlagen durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) streng reguliert, aber eben auch umfassend rechtlich geschützt sind – inklusive eines Anspruchs auf Ersatzflächen bei einer baulichen Inanspruchnahme –, sieht die Situation für Freizeitgärten und das sogenannte Grabeland völlig anders aus.
Für diese Flächen greifen lediglich die allgemeinen Verordnungen wie das Hessische Nachbarrechtsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz oder lokale Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Einen echten Bestandsschutz oder gar einen Anspruch auf Entschädigung gibt es für die Nutzer hier nicht. Obwohl die Freizeitgärten im städtischen Alltag eine fast identische soziale und ökologische Funktion wie klassische Kleingärten erfüllen, hängen die Pächter und Eigentümer rechtlich oft in der Luft. Jede Änderung von Umweltauflagen kann die gewohnte Nutzung von heute auf morgen existentiell bedrohen.
Unverzichtbar für das Stadtklima und die lokale Flora
Dabei steht der ökologische und klimatische Wert dieser grünen Oasen für die Frankfurter Stadtlandschaft außer Frage. Frankfurt wächst kontinuierlich, Freiflächen werden zunehmend versiegelt. Gartenareale wie die Bachgärten wirken in den heißen Sommermonaten als natürliche Klimaanlagen und Frischluftschneisen für die umliegenden Wohngebiete.
Zudem bieten sie im Vergleich zu den oft stark reglementierten Kleingärten einen unschätzbaren Vorteil für die Biodiversität: Weil hier auch größere Bäume wachsen dürfen und die Bewirtschaftung individueller erfolgt, entstehen artenreiche Biotope. Sie bieten Vögeln, nützlichen Insekten und Kleinsäugern mitten in der Stadt einen geschützten Rückzugsraum.
Die Rolle des Bachlaufs bei Starkregen
Das Hauptargument des Umweltamtes für den Rückbau der Zäune und Hütten betrifft den Gewässerschutz und die Funktionsfähigkeit des Kalbachs bei Extremwetterereignissen. Bei Starkregen schwellen kleine Bachläufe innerhalb kürzester Zeit massiv an. Unberührte, freie Grünflächen entlang des Ufers sind in solchen Momenten überlebenswichtig, da sie als natürliche Retentionsflächen dienen. Sie nehmen die Wassermassen auf, bremsen die Fließgeschwindigkeit und verhindern, dass tiefer gelegene urbane Infrastrukturen überflutet werden.
Aus Sicht der Wasserwirtschaft können feste Zäune und Gartenlauben den natürlichen Abfluss behindern, Treibgut blockieren und im schlimmsten Fall zu einem gefährlichen Rückstau führen. Der Schutz der Allgemeinheit vor Hochwasser kollidiert an dieser Stelle direkt mit den privaten Nutzungsinteressen.
Emotionaler Wert und gelebte Kalbächer Tradition
Was in den bürokratischen Vorlagen der Ämter jedoch oft zu kurz kommt, ist die tiefgehende emotionale Dimension des Konflikts. Viele der betroffenen Parzellen parallel zum Kalbacher Stadtpfad befinden sich seit mehreren Generationen im Besitz oder in der Pflege lokaler Familien. Sie sind Orte gelebter Identität und lokaler Tradition. Hier haben Großväter mit ihren Enkeln die ersten Kartoffeln gesteckt, hier trifft sich die Familie seit Jahrzehnten zur Erholung abseits des Alltagsstresses.
Die Gärten sind untrennbar mit den Biografien der Menschen in Kalbach verbunden. Die geforderten Auflagen, insbesondere das Verbot schützender Einfriedungen, bedrohen diese Lebensrealität massiv. Ohne Zäune sind die mühsam gepflegten Gemüsebeete schutzlos dem Wild und Vandalismus ausgeliefert, wodurch die Gärten für viele Familien faktisch unnutzbar werden. Im Ortsbeirat 12 regt sich daher bereits politischer Widerstand: Ein aktueller Antrag fordert den Magistrat auf, nach Kompromissen – etwa durch umweltverträgliche, zurückgesetzte Zäune – zu suchen, um die Bachgärten für die Menschen vor Ort zu erhalten.
22.06.2026 Dazu erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:
Ein sehr emotional gehaltener Artikel, vorangestellt ein idyllisches Foto das jedoch mit der Wirklichkeit am Ufer des Kalbachs nichts zu tun hat. So sollte es viel mehr sein und angestrebt werden um einen Hochwasserschutz am Bachlauf zu gewährleisten. Aber die Wirklichkeit ist eine ganz andere. Anstatt Abstände vom Bachufer einzuhalten, wie es schon lange gesetzliche Pflicht ist, werden Hütten, Zäune und sonstige Baulichkeiten direkt an der Uferkante errichtet. Wen interessiert schon die Überschwemmungsgefahr in Kalbach, besonders für die Unterlieger an den Seewiesen oder Am Burghof. Hat das kleine Gartenstück direkt am Bachufer Vorrang vor der eventuell überfluteten Wohnung? Natürlich sind die betroffenen Gartenbesteller völlig ahnungslos und unrechtmäßig der Behördenwillkür ausgeliefert. Wen interessiert schon die Schutzregeln für die heimatlichen Gewässer. Woher hätten die Gartenbesteller auch wissen sollen, dass die Freilegung des Bachufers schon seit Jahrzehnten von den Naturschützern und den Gewässerverantwortlichen angestrebt wird. Schon im Grenzänderungsvertrag zwischen der damals noch selbstständigen Gemeinde Kalbach und der Stadt Frankfurt vom Dezember 1971 ist in § 7, Abs. 3 festgelegt, dass sich die Stadt Frankfurt verpflichtet, baldmöglichst im Anschluss an die im Ortskern ausgewiesene Grünzone entlang des Kalbachs einen Spazierweg herzustellen und diesem Bereich den Charakter eines Naherholungsgebietes zu geben.
Vermutlich schwebte den Altvorderen damals das Bild mit dem der Artikel illustriert ist vor Augen. Gar nicht so unvernünftig für die damalige Zeit, wo Umweltschutz noch nicht das aktuelle Thema war. 55 Jahre später muss diese Planungsabsicht nicht allen mehr gegenwärtig sein, von den verantwortlichen Stadtteilpolitikern sollte man aber etwas Kenntnis der Stadtteilgeschichte erwarten können. Um nochmals auf das schöne Bild des Artikels hinzuweisen, was spricht dagegen das Bachufer wie dargestellt freizugeben. Mehr Grün am Bachlauf, ein kleiner Spazierweg, ein naturnah eingezäunter Garten und im Falle eines Starkregens Ausweichfläche für die Wassermassen. Für den kleinen Spaziergang ein Weg in der Natur, für die Gartenbesteller sein eingezäuntes Refugium und für den Wohnungsbesitzer in Bachnähe ein verbesserter Schutz vor Überflutung. Für Alle etwas aber nicht für jeden Alles.
Wolfgang Diel