Schlagwort: Verkehrssicherheit

Die Altenhöferallee am RiedbergZentrum soll sicherer werden

Altenhöferallee neben RiedbergZentrum

Zwischen der Ernst-Abbe-Straße und dem großen Riedberg-Kreisel ist immer viel Verkehr. Die Straße überquerende Passanten, Autos, die einen Parkplatz suchen, der fließende Verkehr und Fahrer die ihren Parkplatz verlassen.

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Neben dem RiedbergZentrum

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Neben dem RiedbergZentrum 50.177719, 8.629444

Da sind Wendemanöver, die beide Fahrspuren benötigen, ganz schön unfallträchtig. Schnell ist einer der zahlreichen Verkehrsteilnehmer übersehen oder die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge falsch eingeschätzt.

Daher hatte der Ortsbeirat vorgeschlagen, auf diesem Straßenstück eine durchgezogene Mittellinie anbringen zu lassen, damit die Mittellinie nicht mehr überfahren wird. Die Stadtverwaltung hat den Antrag geprüft und für sinnvoll empfunden. Demnächst soll die Markierung angebracht werden.

Die Markierung wird zwar einige Fahrzeuglenker nicht davon abhalten, diese Linie zu überqueren um in den gewünschten Parkplatz zu gelangen oder aus dem Parkplatz heraus in die beabsichtigte Fahrtrichtung einzubiegen. Aber der Gesetzgeber hat zumindest alles in die Wege geleitet, um den Wunsch nach einer Fahrbahntrennung deutlich zu machen.

Somit ist die Basis gelegt, um im Fall von Unfällen Fehlverhalten deutlich zu machen und um die Möglichkeit zu schaffen im Rahmen einer Kontrolle auch Strafzettel erteilen zu können. Trotzdem kann nur jedem Verkehrsteilnehmer empfohlen werden, sich in diesem Bereich besonders vorsichtig zu bewegen und ein besonders scharfes Auge auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu werfen.

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Sicherheitsgefühle in der Ernst-Balser-Straße

Straße vor der Kita Ernst-Balser-Straße

Im Westflügel des Riedbergs, in der Ernst-Balser-Straße befinden sich das Kinderzentrum (Krippe & Kindergarten) und der „Blaue Spielplatz“. Entsprechend sind dort auch viele Kinder (mit ihren Eltern) unterwegs. Dementsprechend lösen Fahrzeuge, die besonders groß sind (Lkws) und Fahrzeuge, die zügig fahren, Ängste aus, die Kinder könnten zu Schaden kommen.

Vor allem verstellen parkende Autos immer wieder die Sicht auf den fließenden Verkehr. Die dort gelegene Baustelle verursacht vorübergehend (in der Regel für 1-2 Jahre) Schwerlastverkehr. Durch die Aufstellung entsprechender Verkehrsschilder (Verkehrszeichen 325) war dieser Bereich als verkehrsberuhigter Bereich schon markiert worden.

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Ernst-Balser-Straße

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Ernst-Balser-Straße 50.177307, 8.620207

 

Die besorgten Eltern haben daher über den Ortsbeirat (12) eine Bitte an den Magistrat gerichtet, zu prüfen, ob mit geeigneten Maßnahmen die Sicherheit in der Ernst-Balser-Straße erhöht werden kann.

Der Magistrat hat die Anregung geprüft und folgendes festgestellt:

  • Es findet hier kein Durchgangsverkehr statt.
  • Eine besondere Gefahrenlage ist nicht zu erkennen.
  • Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können hier leider keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.
  • Der kurvenreiche Abschnitt macht ein „Rasen“ hier nahezu unmöglich (rechtwinklige Kurve nach je ca. 50 Metern).
  • Der temporäre Baustellenverkehr lässt nicht vermeiden.
  • Die sichere Nutzung des „Blauen Spielplatzes“ ist gegeben. Der Spielplatz befindet sich entlang der Walter-Gropius-Straße. Beide Zugänge befinden sich auch in der Walter-Gropius-Straße, welche nicht befahren werden kann (reiner Geh- und Radweg) und baulich durch Poller abgesichert.

Was bleibt, ist das Parken entlang der Straße. Da bis auf den Kindergarten und zwei Wohnhäuser keine Bebauung vorhanden ist, sind es im Wesentlichen die Eltern selbst, die beim Bringen oder Abholen ihrer Kinder, gegebenenfalls regelwidrig dort parken.

Dem absichtlichen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer kann jedoch mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht zuverlässig abgeholfen werden. Im Verlauf der Ernst-Balser-Straße, wie auch der angrenzenden Eugen-Blanck-Straße sind ausreichende Parkmöglichkeiten vorhanden. Hier sollte ein Gespräch mit dem Kindergarten gesucht werden, um die Eltern zu sensibilisieren.

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Verkehrssicherheit auf unseren Straßen

Augen auf im Verkehr

Kalbach, Talstraße 77

Der Vorschlag des Ortsbeirats, mehrere Stahl-Pfosten am Gehwegrand zu errichten, damit Autofahrer nicht – wie des Öfteren geschehen – den Gehweg mitnutzen und so die Fußgänger gefährden, wurde von der Stadtverwaltung abgelehnt.

Solche Stahlabweiser tragen jedoch zu keiner nennenswerten Erhöhung der Sicherheit bei. Die Straße ist an der Stelle breit genug, sodass der Gehweg nicht befahren werden müsste. Geschehe dies trotzdem, handle es sich dabei um ein absichtliches Fehlverhalten.

Während die Autos immer größer werden und der Verkehr zunimmt, bleiben die Straßenschluchten zwischen den historisch entstandenen Ortskernen in der Breite unverändert. Daraufhin hat man vor Jahren viel Geld in eine Umgehungsstraße (L3019) investiert, um den Durchgangsverkehr aus Kalbach rauszuhalten. Was blieb, ist der Anliegerverkehr, der Verkehr der Dienstleister (Paketdienste, Handwerker, Müllabfuhr,….) und der Öffentliche Personennahverkehr. Würden alle Beteiligten mit der erforderlichen Rücksicht den vorhandenen Verkehrsraum nutzen, gäbe es auch keinen Grund zur Beschwerde.

Um das Oberflächenwasser von den Gebäuden wegzuleiten müssen die Gehwege eine Neigung hin zur Fahrbahn aufweisen. Daher können die Bordsteinkanten auch nicht erhöht werden.

Auch die Schaffung von Einbahnstraßen ist keine Alternative, da der Verkehr dadurch in andere, nur für Anliegerverkehr vorgesehene Straßen umgeleitet würde, deren Anwohner dann unter dem Verkehrsaufkommen leiden müssten. Auch verleiten Einbahnstraßen zu höheren Geschwindigkeiten.

Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen

Auch dem Wunsch, in Kalbach und dem Riedberg, an allen Einfahrtsstraßen sowie jeweils in Tempo 30-Bereichen, eine Fahrbahnmarkierung aufzubringen, kann nicht entsprochen werden.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sagt klar, dass außer in Ausnahmefällen, keine Verkehrsschilder, die nur die gesetzliche Regelung anzeigen, aufzustellen sind [um einer Schilderflut vorzubeugen]. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.

Ausnahmen können zum Beispiel sein:

  • Ungünstigen Stellen, wenn die Verkehrszeichen sehr schlecht erkennbar sind
  • Wenn es sich um sehr große Zonen handelt
  • Wenn eine permanent deutliche Überschreitung der Geschwindigkeiten oder ein Unfallschwerpunkt vorliegen

Die in Frage kommenden Stellen wurden von den Behörden daraufhin noch mal geprüft und entsprechende Geschwindigkeitsmessungen veranlasst. Ausnahmetatbestände wurden jedoch nicht festgestellt.

Bei dieser Gelegenheit ergab sich eine interessante Statistik:

  • Messpunkt: Zur Kalbacher Höhe vor der Grundschule
    Von 12.480 Fahrzeugen wurden 1.810 verwarnt (14,5 %)
  • Messpunkt: Altenhöferallee im Bereich des Sportplatzes
    Von 4.996 gemessenen Fahrzeugen wurden 1.357 verwarnt (27,2 %)
  • Messpunkt: Talstraße Hausnummer 119
    Von 40 erfassten Fahrzeugen wurden 5 Fahrzeuge verwarnt (12,5%)

Die gute Nachricht: Im Schnitt halten sich 4 von 5 Autofahrern an die Geschwindigkeitsregeln !
Nach den Erfahrungen der Stadt verändern sich diese prozentualen Verhältnisse auch nicht durch noch mehr Schilder oder Piktogramme.

Modellversuch Tempo 30 auf dem Riedberg

Mit der Bewerbung für einen Modellversuch beim Bundesverkehrsministerium könnte die Stadt Frankfurt zum Vorreiter beim Thema Tempo 30 in der Stadt werden. Daher hat sich der Ortsbeirat (12) in seiner letzten Sitzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ausgesprochen und den Magistrat gebeten, entsprechend aktiv zu werden. Auch der Deutsche Städtetag unterstützt diese Forderung.

Der Ortsbezirk bietet sich für einen solchen Modellversuch an, da er neben reinen Wohngebieten auch stärker befahrene Haupt- und Erschließungsstraßen aufweist, auf denen es bereits mehrfach zu Unfällen kam. Ebenfalls könnte der Modellversuch wissenschaftlich begleitet werden, um beispielsweise Veränderungen beim Ausstoß von Luftschadstoffen zu messen.


Verwandte Links

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Schlaglöcher – die Arbeitspakete von Morgen

Riss im Asphalt

Kälte und Feuchtigkeit sind Gift für unseren Straßenbelag. Erst sind es nur kleine Ritze oder Löcher, aber mit der Zeit werden daraus immer größere Schlaglöcher. Eine Gefahr für alle Nutzer unserer Straßen und Wege.

Am stärksten wachsen Schlaglöcher in den kalten Wintermonaten, Auch wenn diese in Frankfurt eher moderat ausfallen. Eine hohe Anzahl schwerer Fahrzeuge verursachen kleine Risse im Straßenbelag. Wasser dringt in diese Risse ein, dehnt sich dann bei Kälte aus und gefriert. Dadurch wird der Asphalt hochgedrückt. Taut das Eis unter dem Asphalt wieder auf bleiben Wasserlachen zurück. Wenn dann im Anschluss Fahrzeuge – insbesondere Schwerlastverkehr- die Straße nutzen, zerbröselt der Belag immer mehr und der Sog der Reifen reißt Stücke des bröckeligen Straßenbelags mit sich – ein Schlagloch entsteht.

Je mehr Kälte und Niederschlag den Einsatz von Streusalz und Split erfordern, um so ausgeprägter wird der Straßenbelag angegriffen. Je länger die kalten Perioden dauern, umso größer werden die Schäden im Straßenbelag.

Gefährdung

Insbesondere Motorrad- und Fahrradfahrer können schwer verunglücken, wenn sie ein Schlagloch übersehen. Bei Autos und LKWs kommt es eher zu Sachschäden. Der jeweilige Verkehrssicherungspflichtige ist für den Straßenzustand verantwortlich. Je nach Zuständigkeit für die Straße können dies der Bund, Länder, Kreise, Gemeinden oder auch eine Privatperson sein.

Wird eine gefahrenträchtige Beschädigung des Fahrbahnbelags festgestellt, muss umgehend gehandelt werden. Im Einzelfall kann zunächst eine Beschilderung (Warntafel und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung) ausreichend sein.

Kaum Aussicht auf Schadenersatz

Der Kraftfahrer muss damit rechnen, dass der Fahrbahnbelag in Ordnung ist und keine Schäden aufweist. Dies gilt insbesondere für wenig befahrene Straßen. Im Gegensatz hierzu darf der Kraftfahrer auf Straßen mit hoher Verkehrsbelastung, wie beispielsweise Autobahnen, erwarten, dass keine erheblichen Vertiefungen bestehen, die zu Beschädigungen oder Unfällen führen können.

Zuständigkeit

In Frankfurt sind für die Straßen in der Regel die Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau zuständig. Aber bei der Vielzahl von Straßen und bei der Geschwindigkeit mit der Schlaglöcher entstehen, sind Hinweise der Bevölkerung eine gute Ergänzung zu den regelmäßig durchgeführten Kontrollen des Amtes.

Erreichbarkeit

Die Hotlines der drei Baubezirke sind von Montag, dem 03.01.2022 an freigeschaltet.

Für unser Gebiet ist zuständig der Baubezirk Nord:
Telefon: 069-212-46926
eMail: bbznord.amt66@stadt-frankfurt.de
Alternativ kann auch einfach die Behördennummer der Stadt Frankfurt die »115« genutzt werden.
Oder man nutze den Mängelmelder auf www.ffm.de (ist auch als App fürs Smartphone verfügbar).

Auf jeden Fall ein herzliches ‚“Danke, gut gemacht!“ an alle aktiven Melder für ihren Einsatz für die Sicherheit auf unseren Straßen.


Eine anschauliche Beschreibung der Entstehung von Schlaglöchern findet sich hier:

https://www.wdrmaus.de/filme/sachgeschichten/schlagloecher.php5

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