Kalbach, Talstraße 77
Der Vorschlag des Ortsbeirats, mehrere Stahl-Pfosten am Gehwegrand zu errichten, damit Autofahrer nicht – wie des Öfteren geschehen – den Gehweg mitnutzen und so die Fußgänger gefährden, wurde von der Stadtverwaltung abgelehnt.
Solche Stahlabweiser tragen jedoch zu keiner nennenswerten Erhöhung der Sicherheit bei. Die Straße ist an der Stelle breit genug, sodass der Gehweg nicht befahren werden müsste. Geschehe dies trotzdem, handle es sich dabei um ein absichtliches Fehlverhalten.
Während die Autos immer größer werden und der Verkehr zunimmt, bleiben die Straßenschluchten zwischen den historisch entstandenen Ortskernen in der Breite unverändert. Daraufhin hat man vor Jahren viel Geld in eine Umgehungsstraße (L3019) investiert, um den Durchgangsverkehr aus Kalbach rauszuhalten. Was blieb, ist der Anliegerverkehr, der Verkehr der Dienstleister (Paketdienste, Handwerker, Müllabfuhr,….) und der Öffentliche Personennahverkehr. Würden alle Beteiligten mit der erforderlichen Rücksicht den vorhandenen Verkehrsraum nutzen, gäbe es auch keinen Grund zur Beschwerde.
Um das Oberflächenwasser von den Gebäuden wegzuleiten müssen die Gehwege eine Neigung hin zur Fahrbahn aufweisen. Daher können die Bordsteinkanten auch nicht erhöht werden.
Auch die Schaffung von Einbahnstraßen ist keine Alternative, da der Verkehr dadurch in andere, nur für Anliegerverkehr vorgesehene Straßen umgeleitet würde, deren Anwohner dann unter dem Verkehrsaufkommen leiden müssten. Auch verleiten Einbahnstraßen zu höheren Geschwindigkeiten.
Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen
Auch dem Wunsch, in Kalbach und dem Riedberg, an allen Einfahrtsstraßen sowie jeweils in Tempo 30-Bereichen, eine Fahrbahnmarkierung aufzubringen, kann nicht entsprochen werden.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sagt klar, dass außer in Ausnahmefällen, keine Verkehrsschilder, die nur die gesetzliche Regelung anzeigen, aufzustellen sind [um einer Schilderflut vorzubeugen]. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.
Ausnahmen können zum Beispiel sein:
- Ungünstigen Stellen, wenn die Verkehrszeichen sehr schlecht erkennbar sind
- Wenn es sich um sehr große Zonen handelt
- Wenn eine permanent deutliche Überschreitung der Geschwindigkeiten oder ein Unfallschwerpunkt vorliegen
- …
Die in Frage kommenden Stellen wurden von den Behörden daraufhin noch mal geprüft und entsprechende Geschwindigkeitsmessungen veranlasst. Ausnahmetatbestände wurden jedoch nicht festgestellt.
Bei dieser Gelegenheit ergab sich eine interessante Statistik:
- Messpunkt: Zur Kalbacher Höhe vor der Grundschule
Von 12.480 Fahrzeugen wurden 1.810 verwarnt (14,5 %) - Messpunkt: Altenhöferallee im Bereich des Sportplatzes
Von 4.996 gemessenen Fahrzeugen wurden 1.357 verwarnt (27,2 %) - Messpunkt: Talstraße Hausnummer 119
Von 40 erfassten Fahrzeugen wurden 5 Fahrzeuge verwarnt (12,5%)
Die gute Nachricht: Im Schnitt halten sich 4 von 5 Autofahrern an die Geschwindigkeitsregeln !
Nach den Erfahrungen der Stadt verändern sich diese prozentualen Verhältnisse auch nicht durch noch mehr Schilder oder Piktogramme.
Modellversuch Tempo 30 auf dem Riedberg
Mit der Bewerbung für einen Modellversuch beim Bundesverkehrsministerium könnte die Stadt Frankfurt zum Vorreiter beim Thema Tempo 30 in der Stadt werden. Daher hat sich der Ortsbeirat (12) in seiner letzten Sitzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ausgesprochen und den Magistrat gebeten, entsprechend aktiv zu werden. Auch der Deutsche Städtetag unterstützt diese Forderung.
Der Ortsbezirk bietet sich für einen solchen Modellversuch an, da er neben reinen Wohngebieten auch stärker befahrene Haupt- und Erschließungsstraßen aufweist, auf denen es bereits mehrfach zu Unfällen kam. Ebenfalls könnte der Modellversuch wissenschaftlich begleitet werden, um beispielsweise Veränderungen beim Ausstoß von Luftschadstoffen zu messen.
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