Tempo 30 am Riedberg nicht möglich

Die Hoffnung auf ein generelles Tempolimit am Riedberg scheint zerplatzt: Wie der Magistrat in einer aktuellen Stellungnahme mitteilt, erlaubt die Straßenverkehrsordnung keine Reduzierung auf 30 km/h auf Haupterschließungsstraßen wie der Altenhöferallee.

Viele Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch der Ortsbeirat Kalbach/ Riedberg hatten auf Tempo 30 auf den großen Stadtteil-Straßen wie der Altenhöferallee gehofft. Der Fahrzeugverkehr solle „ruhiger und disziplinierter“ gestaltet werden, hieß es im März im Antrag des Ortsbeirates für das Tempolimit. Einerseits aus Sorge um die Sicherheit von Kindern und Radfahrern, andererseits, weil der Riedberg inzwischen auch vom Durchgangsverkehr als Abkürzung Richtung Autobahn und City genutzt wird. Und aufgrund der Beobachtung und Erfahrung, dass nachts die großzügig ausgebaute Altenhöferallee zum Rasen einlädt, mit weit höheren Geschwindigkeiten als die derzeit erlaubten 50 Stundenkilometer.

Doch gerade das letzte Argument pro Tempo 30 ist zugleich der Hauptgrund für das klare Nein aus dem Magistrat. Denn das vor fast zwei Jahrzehnten geplante Verkehrskonzept für den Riedberg sieht ein hierarchisch gegliedertes Straßennetz vor. Die großen Stadtteil-Straßen Altenhöferallee, sowie auch weitere wie Graf-von-Stauffenberg-Allee und Riedbergallee dienen zur Sammlung des Quell- und Zielverkehrs, auch in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße. In der aktuellen Stellungnahme zum Ortsbeirats-Antrag heißt es explizit: „Haupterschließungsstraßen können aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards nicht Teil einer Tempo-30-Zone sein“ – das ist in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt.

Tempo 30 nur vor Einrichtungen wie Schulen und Kitas

Vor „sicherheitsempfindlichen Einrichtungen“ wie Schulen und Kitas sind Tempo-30-Zonen weiterhin möglich und am Riedberg bereits überwiegend geschaffen. Ebenso können diese durchgesetzt werden, wenn eine Häufung von geschwindigkeitsbedingten Unfällen vorliegt.

Zusammengefasst bedeutet die Stellungnahme des Magistrats: Die Rechtsvorschrift Straßenverkehrsordnung erlaube „keine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in den genannten Straßen“. Die Hoffnung auf ein generelles Tempolimit im Stadtteil hat sich damit höchstwahrscheinlich zerschlagen.

Foto: Archiv

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