Testpflicht an Schulen – aber keine weiteren Öffnungen

Es wird jetzt doch eine Testpflicht, aber keine weitere Öffnung der Schulen nach Ostern geben. Darüber haben Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz gestern im Nachgang zur Sitzung des hessischen Kabinetts über die weiteren Pandemie-Maßnahmen informiert.

„Wann haben wir wieder Schule?“ Diese Frage werden nach fast vier Monaten Lockdown sicher auch Kinder und Jugendliche jenseits der Klassenstufen 1 bis 6 stellen. Denn während die unteren Klassen ab Montag weiterhin Wechselunterricht haben, bleiben alle ab Klasse 7 auch nach den Osterferien zu Hause im Distanzunterricht – schon seit Mitte Dezember. Ausgenommen davon sind nur die Abschlussjahrgänge.

Keine weiteren Öffnungen

„Verlässlichkeit und Sicherheit sind für unsere Schulen in diesen Zeiten von großer Bedeutung. Gleichzeitig müssen wir als Landesregierung jederzeit auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren. Es schmerzt mich sehr, dass wir aufgrund der sich bedauerlicherweise weiterhin negativ entwickelnden Infektionszahlen anders als geplant nach den Osterferien ab dem 19. April zunächst keine weiteren Öffnungen in den Schulen vornehmen können. Wir starten folglich nach den Ferien so, wie es Eltern und Schülerinnen und Schüler und deren Lehrkräfte vor den Ferien gewöhnt waren“, erklärte Kultusminister Alexander Lorz. Die Regelung gilt zunächst für vier Wochen, wobei bei einer sich bessernden Infektionslage auch vorher weitere Öffnungen möglich sind.

Teststrategie an Schulen

„Den Präsenz-Schulbetrieb werden wir darüber hinaus intensiv mit einer Test-Strategie, die ab dem 19. April ein negatives Testergebnis als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme von Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte am Präsenzunterricht macht, begleiten. Die Testverpflichtung ist derzeit unerlässlich für einen sicheren Schulbetrieb. Darin haben uns auch die Rückmeldungen unserer Pilot-Schulen, die den Ablauf der Selbsttests vor den Osterferien erprobt haben, bestätigt“, heißt es von der Landesregierung.

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können für den Nachweis zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests, welche den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten wurden, wählen. Akzeptiert werden Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können oder diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden. Schülerinnen und Schüler können durch ihre Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler durch sich selbst von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.

Das gilt bei den Abiturprüfungen

Die Abiturprüfungen finden, wie bereits angekündigt, ganz regulär ab dem 21. April statt. Alle Prüflinge erhalten vor jeder Prüfung die Möglichkeit eines freiwilligen Selbsttests. Schülerinnen und Schüler, die diesen nicht machen möchten, können auch an der Prüfung teilnehmen. Sie müssen dann jedoch eine medizinische Maske tragen. Das bedeutet aber auch: Beim Abitur gilt die Testpflicht nach den aktuellen Planungen nicht.

Informationen: Hessisches Kultusministerium

Foto:  Azzedine Rouichi / Unsplash

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