Schlagwort: Hessen

Ab 11.25 Uhr verschwindet ein Stück Sonne

Magisches Phänomen am Himmel über Frankfurt: Am Donnerstag ist ab 11.25 Uhr eine teilweise Sonnenfinsternis zu sehen. Das Gymnasium Riedberg plant dazu eine Aktion am Schulhof. In Kooperation mit dem Physikalischen Verein wird auch ein Online-Vortrag auf YouTube gestreamt.

Der Anblick einer verfinsterten Sonne fasziniert uns Menschen schon seit Jahrtausenden. Ein kurzer Blick in die Geschichtsbücher gefällig? Im Jahr 584 v. Chr. kam es im alten Griechenland während einer Schlacht zu einer totalen Sonnenfinsternis. Als sich dabei der Himmel verdunkelte, ließen die Kämpfer augenblicklich die Waffen fallen. Noch am selben Tag wurde auf dieses Zeichen des Himmels hin ein Friedensvertrag geschlossen.

Nach altem chinesischem Glauben nähert sich bei einem solchen Ereignis ein riesiger Drache der Sonne, um sie zu verschlingen. Um ihn von dieser Tat abzuhalten und den Verlust ihres lebensspendenden Gestirns zu verhindern, zogen die Chinesen mit Trommeln und vielen anderen Gerätschaften los, um ihn durch lauten Krach und schrilles Schreien in die Flucht zu schlagen. Was durch Jahrtausende hindurch offenbar erfolgreich gelang.

Schul-Aktion zur teilweisen Sonnenfinsternis

Keine totale Finsternis, aber eine teilweise Sonnenfinsternis ist in Frankfurt am Donnerstag zwischen circa 11.25 und 13.25 Uhr zu beobachten. Zum ersten Mal nach der teilweisen Sonnenfinsternis vom 20. März 2015 schiebt sich der Mond in Deutschland wieder ein kleines Stück vor die Sonne, um exakt 11,3 Prozent.

Die Wahlunterrichts-Kurse Astronomie und Astrophysik am Gymnasium Riedberg haben zu diesem Anlass eine Aktion auf dem Schulhof bei der Sonnenuhr geplant. Vor Ort erwarten die Schülerinnen und Schüler – nach vorheriger Anmeldung – neben einem Infostand auch ein Sonnenteleskop und ausreichend Sonnenfinsternis-Brillen.

Niemals mit ungeschütztem Auge in die Sonne schauen!

Denn auch eine partielle Sonnenfinsternis darf in keiner Phase ohne Augenschutz beobachtet werden. Ein Blick ohne Augenfilter in die Sonne kann schwere Augenschäden bis hin zur Erblindung zur Folge haben, warnen Experten vorab. Daher muss man bei direktem Blick mindestens immer eine Sonnenfinsternisbrille, also eine zertifizierte Spezial-Schutzbrille, nutzen. Diese gibt es beispielsweise beim Optiker. Von der Wiederverwendung alter Sofi-Brillen wird abgeraten, da die Schutzwirkung mit der Zeit schwindet. 

Anlässlich der partiellen Sonnenfinsternis bietet der Physikalische Verein am Donnerstagabend auch einen Online-Vortrag über Sonnenfinsternisse im Allgemeinen an. „Der Vortrag ist extra für das Gymnasium Riedberg und in Kooperation mit uns entstanden“, heißt es in einer Mitteilung des Gymnasiums. Sehen können ihn aber alle Menschen weltweit unter https://www.youtube.com/physikalischerverein

Totale Sonnenfinsternis erst wieder 2081

Die nächste partielle Sonnenfinsternis kann wieder am 25.10.2022 (23% Bedeckung) oder am 12.08.2026 (88% Bedeckung) in Frankfurt beobachtet werden. Eine totale Finsternis gibt’s leider erst wieder in 60 Jahren, exakt am 3.09.2081.

Donnerstag, 10. Juni 2021, 19 Uhr: Online-Vortrag des Physikalischen Vereins in Kooperation mit dem Gymnasium Riedberg, „Sonnenfinsternis – ein physikalischer Himmelszauber“ / https://www.youtube.com/watch?v=YpmUAgM9_O4

Foto: N. Diehl / Physikalischer Verein

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Impfungen für Schüler noch vor den Ferien

Wichtiger Schritt im Kampf gegen Corona: Das Land Hessen möchte noch vor den Sommerferien mit dem Impfen von Schülerinnen und Schülern ab dem 12. Lebensjahr beginnen.

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass voraussichtlich ab Juni 2021 die Impf-Priorisierung entfällt. Vor diesem Hintergrund hat die Hessische Landesregierung jetzt eine Ausweitung der Corona-Impfkampagne beschlossen, die auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren betrifft.

Das Land möchte noch vor den Sommerferien damit beginnen, den älteren Schülerinnen und Schülern ein Impfangebot zu unterbreiten, damit diese im Idealfall bis zum Start des neuen Schuljahrs mindestens einmal geimpft sind. In Hessen umfasst diese Gruppe an den allgemeinbildenden sowie den beruflichen Schulen rund 500.000 Schülerinnen und Schüler.

Bund stellt Impfstoff bereit

Die Länder hatten sich in der Gesundheitsministerkonferenz auf das Ziel verständigt, allen 12- bis 18-Jährigen bis zum Ende der Sommerferien ein Impfangebot zu machen. Der Bund hat zugesichert, den Ländern den hierfür erforderlichen Impfstoff zusätzlich bereitzustellen. Von den derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen ist lediglich das Vakzin der Firma von Biontech für eine Verimpfung bei Personen bereits ab dem 16. Lebensjahr zugelassen. Eine Zulassung ab dem 12. Lebensjahr wird in Kürze erwartet.

„Das Impfen der älteren Schülerinnen und Schüler ist ein bedeutender Meilenstein für einen sicheren Schulbetrieb. Gemeinsam mit den Impfungen der Lehrkräfte und den Selbsttests bin ich sehr optimistisch, dass wir schon sehr bald im neuen Schuljahr weitgehend zu dem Schulalltag zurückkehren, den wir vor Corona kannten. Und darauf freuen wir uns alle sehr“, erklärt Kultusminister Alexander Lorz.

Erstimpfungen ab 28. Juni

Jetzt wird angestrebt, die Erstimpfungen ab 28. Juni bis zum Beginn der Sommerferien am 19. Juli durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler können sich dann im Vorfeld in ihrem Impfzentrum registrieren und es wird im Rahmen der Terminvergabe sichergestellt, dass alle hierfür Registrierten innerhalb dieses Zeitfensters ihre Impftermine erhalten. Der Start für die Registrierung über das Impfportal wird separat „zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert“, so das Ministerium in einer aktuellen Mitteilung.

Die Impfungen der Registrierten finden grundsätzlich in den Impfzentren selbst statt. Ab der Aufhebung der Priorisierung können aber auch Impf-Termine für Schülerinnen und Schüler bei den Kinder- und Jugendärzten sowie den Hausärzten vereinbart werden. Um eine möglichst große Zahl an Personen erreichen zu können, soll im Rahmen der Schüler-Impfaktion der jeweiligen erziehungsberechtigten Begleitperson ebenfalls ein Impfangebot gemacht werden.

Foto: Markus Spiske / Unsplash

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Schule, Gastro, Sport: So öffnet Hessen ab Montag

Lockerungen statt Lockdown: In Kreisen mit einer Inzidenz unter 100 können ab Montag Schulen schrittweise wieder komplett öffnen. Außengastronomie und Kultur starten unter strengen Auflagen. Amateursport für alle ist erst in Stufe 2 der Lockerungen erlaubt.

„Die aktuellen Entwicklungen geben uns Grund zur Hoffnung: Die Zahlen sind nicht explodiert, die Bundesnotbremse beginnt, langsam zu wirken, die Inzidenzzahlen sinken – vielerorts auch schon unter 100. Parallel steigt die Impfquote stetig an. Zwar sind wir noch immer mitten in der Pandemie, doch die momentane Lage erlaubt es uns, einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft zu werfen“, erklärten Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir gestern nach Beratungen des hessischen Corona-Kabinetts.

Der Stufenplan für die Lockerungen

Bereits ab kommenden Montag sollen in Kreisen und kreisfreien Städten, deren Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt, erste Lockerungen in Kraft treten. In einer zweiten Stufe – nach 14 Tagen unter 100 oder fünf Tagen unter 50 – kommen weitere Erleichterungen hinzu.

Der Stufenplan soll vor allem in Bereichen wie den Kindertagesstätten, den Schulen, dem Einzelhandel, dem Hotelgewerbe, der Gastronomie, der Kulturbranche und dem Sport wichtige Öffnungsperspektiven geben. Bouffier mahnt aber weiterhin zur Besonnenheit,  da die dritte Corona-Welle noch nicht vorbei sei.

Konkrete Lockerungen gibt es in der Gastronomie, die ab Montag unter strengen Auflagen wieder Außenbereiche öffnen darf. Auch Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen sind für touristische Übernachtungen geöffnet. Kitas gehen in den Regelbetrieb über und Schüler dürfen zumindest im zweiten Schritt zu einem kompletten Präsenzunterricht zurückkehren.

Diese Regeln gelten ab Montag

Kontakte: Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene). Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder unter 14 zählen nicht mit).

Kita: Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schule: Stufe 1: Klassen 1 bis 6 sowie Abschlussklassen im Präsenzunterricht, Klassen 7 bis 11 im Wechselunterricht; Testpflicht 2 Mal pro Woche. Stufe 2: Alle Klassen im Präsenzunterricht, Testpflicht: 2x pro Woche

Einzelhandel: Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf wie bislang; übriger Einzelhandel „Click and meet“ mit Maske, aktueller Test wird empfohlen. Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen.

Gastronomie: Stufe 1: Außengastronomie geöffnet mit Testpflicht, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten. Stufe 2: Innenbereiche mit gleichen Auflagen geöffnet

Clubs & Diskotheken: Stufe 1: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich. Stufe 2: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze: Stufe 1: Öffnung mit maximaler Auslastung von 60 Prozent, Test bei Anreise + 2 Mal pro Woche. Stufe 2: Auslastung maximal 75 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Sport: Stufe 1: Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14), Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, Test und Terminvereinbarung). Schwimmbäder bleiben geschlossen. Stufe 2: Mannschaftssport mit Hygieneauflagen möglich. Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.

Kultur und Freizeit: Stufe 1: Außenbereiche von Zoos & Freizeitparks mit Auflagen und Anmeldung geöffnet. Museen mit Anmeldung und Maske, Test empfohlen. Stufe 2: Alle Bereiche mit Auflagen geöffnet. Test empfohlen.

Veranstaltungen: Stufe 1: Innenräume nur zu bestimmten Zwecken (insbesondere beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse) mit Auflagen möglich; Außenbereiche bis 100 (ungeimpfte) Personen unter Auflagen und Testpflicht möglich. Stufe 2: Drinnen bis 100 (ungeimpfte) Personen mit Auflagen und Testpflicht möglich. Außenbereiche bis 200 (ungeimpfte) Personen, Test empfohlen. Mehr Teilnehmer jeweils nur mit Genehmigung.

Fotos: Stadt Frankfurt/ Moritz Bäuml, Element5 Digital / Unsplash.com, Unsplash.com, Archiv

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