Schlagwort: Lockerungen

Keine Maske mehr im Unterricht

Für die Schüler ist es vermutlich die beste Nachricht seit Langem: Ab Freitag fällt die Maskenpflicht im Unterricht weg. Kita-Kinder können wieder gruppenübergreifend und ohne Maske betreut werden. Im Handel fallen die Quadratmeter-Schranken. Doch die Landesregierung mahnt weiter zur Vorsicht.

Die Hessische Landesregierung hat gestern angesichts zurückgehender Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte beschlossen. „Wir freuen uns, dass die Inzidenzen deutlich sinken, die Maßnahmen erfolgreich waren, und wir deshalb weitere Lockerungen verantworten können. Stand heute liegt die landesweite Inzidenz bei 9,2 und alle hessischen Landkreise liegen deutlich unter 50. Das ist zuallererst die Leistung der Menschen, die sich in ganz weiten Teilen an die Regeln gehalten haben“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Ab Freitag wird daher eine weitgehende Rückkehr zu mehr Normalität möglich. Die Maskenpflicht im Freien entfällt und es sind wieder Treffen mit mehr Personen möglich. Bouffier weiter: „Zugleich müssen wir aber vorsichtig bleiben, da die Auswirkungen der neuen Delta-Variante noch nicht eingeschätzt werden können. Sollten die Infektionen wieder zunehmen, könnten auch erneute Einschränkungen notwendig werden. Wir müssen auch weiterhin besonnen und achtsam bleiben.“

Von Schule bis Kita: Das sind die neuen Freiheiten

Kontaktregeln: Die Kontaktbeschränkungen werden im öffentlichen Raum weitestgehend aufgehoben. Grundsätzlich sind somit Treffen mit einer unbegrenzten Zahl an Personen zulässig. Allerdings sollen Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen als Veranstaltungen gelten – womit eine Erfassung der Teilnehmer notwendig wird, um Infektionsketten nachverfolgen zu können. 

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum und damit auch auf Einkaufsstraßen wird aufgehoben, es bleibt lediglich die Empfehlung zum Tragen einer Maske. In Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt die medizinische Maske jedoch Pflicht.

Veranstaltungen: Veranstaltungen in Innenräumen bedürfen bis zu einer Teilnehmerzahl von 250 keiner Genehmigung mehr. Im Außenbereich dürfen sogar bis zu 500 Teilnehmer zusammenkommen. Geimpfte und Genesen zählen nicht mit. Größere Veranstaltungen müssen nach wie vor vom Gesundheitsamt genehmigt werden. T

Schulen: Es gilt Präsenzunterricht für alle Klassen. Die Maskenpflicht wird für den Außenbereich aufgehoben. Auf den Fluren und in den Klassenräumen gilt die Maskenpflicht nur noch für den Weg bis zum Sitzplatz. Während des Unterrichts dürfen Schülerinnen und Schüler die Masken absetzen. Die Corona-Testpflicht zweimal pro Woche bleibt bestehen.

Kitas: Die Kindertagesstätten sollen ab 5. Juli zum Regelbetrieb zurückkehren. Damit kann auch wieder gruppenübergreifend gearbeitet werden. Für die Erzieherinnen und Erzieher wird die Maskenpflicht aufgehoben.

Sport: Mannschaftssport ist weiter möglich. Schwimmbäder dürfen mit Personenbegrenzung öffnen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Fitnessstudios können mit Kontaktdatenerfassung sowie Abstands- und Hygienekonzept öffnen.

Einzelhandel: Alle Geschäfte können ohne Quadratmeterbegrenzung ihre Türen öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht.

Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen eingrenzbar sein, sind Hotspot-Maßnahmen vorgesehen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des bisherigen Eskalationskonzepts. 

Foto:  Kuanish Reymbaev / Unsplash

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Ab Pfingstmontag geht’s wieder los!

Mehr Freiheit statt Lockdown: Wegen der sinkenden Corona-Inzidenz gibt es endlich auch in Frankfurt Lockerungen. Außengastronomie und Kultur können ab Pfingstmontag unter strengen Auflagen starten. Es wird auch mehr Präsenzunterricht und mehr Sport möglich sein. 

In der Wetterau gilt schon, was für Frankfurt bisher noch unendlich weit entfernt schien. Aufgrund der konstant niedrigen Inzidenz darf hier sogar schon wieder die Innengastronomie öffnen, alle Schüler gehen in den Präsenzunterricht und auch Sportmannschaften dürfen starten.

Corona-Inzidenz liegt nur noch bei 79, 5

Bis diese sogenannte Stufe 2 der neuen hessischen Corona-Regeln auch in Frankfurt gilt, dürfte es noch etwas dauern. Aber zumindest ein Ende der Bundes-Notbremse inklusive eine Aufhebung der Ausgangssperre und mehr Freiheiten für alle Bürgerinnen und Bürger sind jetzt in Sicht. Denn nach aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) liegt die 7-Tage-Inzidenz heute bei 79,5. Damit ist Frankfurt seit fünf Werktagen unter dem kritischen Wert von 100 und ab Pfingstmontag um 0 Uhr gelten neue Regeln. Diese bringen zahlreiche Lockerungen für Gastronomie, Handel und Sport mit sich.

„Die zusätzlichen Freiheiten haben sich die Frankfurter redlich verdient“, sagten Oberbürgermeister Peter Feldmann und Gesundheitsdezernent Stefan Majer in einer gemeinsamen Erklärung. „Anfang des Monats lag die Inzidenz in unserer Stadt noch bei mehr als 180 und hat sich seitdem fast halbiert.“

Mehr Präsenzunterricht, mehr Sport!

Die Lockerungen unterteilen sich in Hessen in zwei Stufen. In der ersten Stufe mit einer Inzidenz unter 100 gilt ab Montag in Frankfurt: Die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr fällt weg. Schulunterricht für die Klassen 1 bis 6 ist in Präsenz und für ältere Schüler im Wechselunterricht wieder möglich. Abschlussklassen haben auch Präsenzunterricht. Die Testpflicht gilt unverändert zwei Mal in der Woche.

Mit entsprechenden Kontaktregeln (zwei Hausstände plus Geimpfte/Genesene) ist Amateur- und Freizeitsport – außer in Schwimmbädern – möglich. Sport im Innenbereich wie beispielsweise in Fitnessstudios ist nach Terminvereinbarung mit Kontaktdatenerfassung, zum Beispiel über eine App, und tagesaktuellem Test möglich. Die Frankfurter Schwimmbäder müssen in der Stufe 1 allerdings vorerst noch geschlossen bleiben.

Endlich wieder Kultur und Außengastronomie

Kultur- und Freizeitstätten wie der Zoo, die Museen und der Palmengarten können ihre Außenbereiche uneingeschränkt und die Innenbereiche nach Terminvereinbarung mit Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzept öffnen.

Veranstaltungen sind draußen mit bis zu 100 Teilnehmenden ohne Genehmigung des Gesundheitsamtes möglich. Hierbei werden Genesene und Geimpfte jedoch nicht mitgezählt. Es muss ein Hygienekonzept vorliegen und die Teilnehmer müssen, wenn sie nicht genesen oder vollständig geimpft sind, ein negatives Testergebnis vorweisen.

Die Außengastronomie und Hotels können mit Auflagen öffnen. Gäste müssen einen negativen, tagesaktuellen Test vorweisen.

Weitere Lockerungen schon Ende Mai?

Die nächsten Lockerungsschritte sind dann in Stufe 2 möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz für weitere 14 Tage unter 100 liegt oder weitere fünf unter 50. Das könnte theoretisch schon Ende Mai möglich sein! Dann gelten unter anderem folgende Regelungen:

Für alle Kinder und Jugendlichen geht’s zurück in die Schule: In „Stufe 2“ ist für alle erstmals wieder „normaler“ Präsenzunterricht mit Testpflicht zweimal pro Woche möglich. Mannschaftssport ist mit Auflagen und Öffnung der Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnlichen Einrichtungen mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung, ebenfalls mit Testempfehlung möglich. Hinzu kommt: Öffnung aller Geschäfte mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht.

Mehr Freiheit dank Einsatz der Luca-App

Die Stadt Frankfurt erfüllt bereits alle technischen Voraussetzungen zur Anbindung an die vom Land Hessen vorgesehene Luca-App – das Gesundheitsamt Frankfurt kann die App zur Kontaktpersonennachverfolgung nutzen, sobald die Freischaltung durch den Anbieter erfolgt ist.

„Persönlich freuen mich vor allem die Lockerungen im Schulbereich“, sagte Frankfurts OB Peter Feldmann. „Kinder und Jugendliche haben die Einschränkungen besonders hart getroffen. Aber auch die Öffnung der Außengastronomie ist ein wichtiges Zeichen. Es kehrt wieder etwas mehr Leben ein. Das haben viele – auch ich – in den vergangenen Wochen und Monaten vermisst.“

„Es freut uns sehr, dass die Inzidenzen in Frankfurt konstant sinken. Das zeigt uns, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie greifen. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Disziplin und ihre Umsicht. Weitere Schritte in Richtung Normalität sind nun möglich“, sagte Gesundheitsdezernent Majer.

Das gilt für Genesene und Geimpfte

Genesene und Geimpfte sind seit dem 9. Mai von vielen Regelungen ausgenommen, so besteht für sie beispielweise keine Testpflicht mehr vor einem Friseurbesuch. Bürgerinnen und Bürger, die mittels PCR-Test positiv auf COVID-19 getestet wurden und genesen sind, erhalten ihren Genesenennachweis in der kommenden Woche per Post – das Gesundheitsamt bereitet derzeit über 36.000 Schreiben vor. Für alle gilt jedoch weiterhin, dass die AHA-Regeln eingehalten werden müssen. Sowohl das Tragen einer Maske als auch das Abstandsgebot gilt unabhängig von den Inzidenzzahlen.

Die Inzidenz für Frankfurt findet sich täglich aktualisiert unter https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/gesundheitsamt/informationen-zum-neuartigen-coronavirus-sars-cov-2/aktuelle-lage im Internet.

Fotos: Stadt Frankfurt/ Moritz Bäuml, Zoo Frankfurt, Element5 Digital / Unsplash.com, Unsplash.com

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Schule, Gastro, Sport: So öffnet Hessen ab Montag

Lockerungen statt Lockdown: In Kreisen mit einer Inzidenz unter 100 können ab Montag Schulen schrittweise wieder komplett öffnen. Außengastronomie und Kultur starten unter strengen Auflagen. Amateursport für alle ist erst in Stufe 2 der Lockerungen erlaubt.

„Die aktuellen Entwicklungen geben uns Grund zur Hoffnung: Die Zahlen sind nicht explodiert, die Bundesnotbremse beginnt, langsam zu wirken, die Inzidenzzahlen sinken – vielerorts auch schon unter 100. Parallel steigt die Impfquote stetig an. Zwar sind wir noch immer mitten in der Pandemie, doch die momentane Lage erlaubt es uns, einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft zu werfen“, erklärten Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir gestern nach Beratungen des hessischen Corona-Kabinetts.

Der Stufenplan für die Lockerungen

Bereits ab kommenden Montag sollen in Kreisen und kreisfreien Städten, deren Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt, erste Lockerungen in Kraft treten. In einer zweiten Stufe – nach 14 Tagen unter 100 oder fünf Tagen unter 50 – kommen weitere Erleichterungen hinzu.

Der Stufenplan soll vor allem in Bereichen wie den Kindertagesstätten, den Schulen, dem Einzelhandel, dem Hotelgewerbe, der Gastronomie, der Kulturbranche und dem Sport wichtige Öffnungsperspektiven geben. Bouffier mahnt aber weiterhin zur Besonnenheit,  da die dritte Corona-Welle noch nicht vorbei sei.

Konkrete Lockerungen gibt es in der Gastronomie, die ab Montag unter strengen Auflagen wieder Außenbereiche öffnen darf. Auch Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen sind für touristische Übernachtungen geöffnet. Kitas gehen in den Regelbetrieb über und Schüler dürfen zumindest im zweiten Schritt zu einem kompletten Präsenzunterricht zurückkehren.

Diese Regeln gelten ab Montag

Kontakte: Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene). Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder unter 14 zählen nicht mit).

Kita: Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schule: Stufe 1: Klassen 1 bis 6 sowie Abschlussklassen im Präsenzunterricht, Klassen 7 bis 11 im Wechselunterricht; Testpflicht 2 Mal pro Woche. Stufe 2: Alle Klassen im Präsenzunterricht, Testpflicht: 2x pro Woche

Einzelhandel: Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf wie bislang; übriger Einzelhandel „Click and meet“ mit Maske, aktueller Test wird empfohlen. Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen.

Gastronomie: Stufe 1: Außengastronomie geöffnet mit Testpflicht, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten. Stufe 2: Innenbereiche mit gleichen Auflagen geöffnet

Clubs & Diskotheken: Stufe 1: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich. Stufe 2: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze: Stufe 1: Öffnung mit maximaler Auslastung von 60 Prozent, Test bei Anreise + 2 Mal pro Woche. Stufe 2: Auslastung maximal 75 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Sport: Stufe 1: Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14), Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, Test und Terminvereinbarung). Schwimmbäder bleiben geschlossen. Stufe 2: Mannschaftssport mit Hygieneauflagen möglich. Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.

Kultur und Freizeit: Stufe 1: Außenbereiche von Zoos & Freizeitparks mit Auflagen und Anmeldung geöffnet. Museen mit Anmeldung und Maske, Test empfohlen. Stufe 2: Alle Bereiche mit Auflagen geöffnet. Test empfohlen.

Veranstaltungen: Stufe 1: Innenräume nur zu bestimmten Zwecken (insbesondere beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse) mit Auflagen möglich; Außenbereiche bis 100 (ungeimpfte) Personen unter Auflagen und Testpflicht möglich. Stufe 2: Drinnen bis 100 (ungeimpfte) Personen mit Auflagen und Testpflicht möglich. Außenbereiche bis 200 (ungeimpfte) Personen, Test empfohlen. Mehr Teilnehmer jeweils nur mit Genehmigung.

Fotos: Stadt Frankfurt/ Moritz Bäuml, Element5 Digital / Unsplash.com, Unsplash.com, Archiv

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