Für die Schüler ist es vermutlich die beste Nachricht seit Langem: Ab Freitag fällt die Maskenpflicht im Unterricht weg. Kita-Kinder können wieder gruppenübergreifend und ohne Maske betreut werden. Im Handel fallen die Quadratmeter-Schranken. Doch die Landesregierung mahnt weiter zur Vorsicht.
Die Hessische Landesregierung hat gestern angesichts zurückgehender Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte beschlossen. „Wir freuen uns, dass die Inzidenzen deutlich sinken, die Maßnahmen erfolgreich waren, und wir deshalb weitere Lockerungen verantworten können. Stand heute liegt die landesweite Inzidenz bei 9,2 und alle hessischen Landkreise liegen deutlich unter 50. Das ist zuallererst die Leistung der Menschen, die sich in ganz weiten Teilen an die Regeln gehalten haben“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettsitzung.
Ab Freitag wird daher eine weitgehende Rückkehr zu mehr Normalität möglich. Die Maskenpflicht im Freien entfällt und es sind wieder Treffen mit mehr Personen möglich. Bouffier weiter: „Zugleich müssen wir aber vorsichtig bleiben, da die Auswirkungen der neuen Delta-Variante noch nicht eingeschätzt werden können. Sollten die Infektionen wieder zunehmen, könnten auch erneute Einschränkungen notwendig werden. Wir müssen auch weiterhin besonnen und achtsam bleiben.“
Von Schule bis Kita: Das sind die neuen Freiheiten
Kontaktregeln: Die Kontaktbeschränkungen werden im öffentlichen Raum weitestgehend aufgehoben. Grundsätzlich sind somit Treffen mit einer unbegrenzten Zahl an Personen zulässig. Allerdings sollen Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen als Veranstaltungen gelten – womit eine Erfassung der Teilnehmer notwendig wird, um Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Maskenpflicht: Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum und damit auch auf Einkaufsstraßen wird aufgehoben, es bleibt lediglich die Empfehlung zum Tragen einer Maske. In Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt die medizinische Maske jedoch Pflicht.
Veranstaltungen: Veranstaltungen in Innenräumen bedürfen bis zu einer Teilnehmerzahl von 250 keiner Genehmigung mehr. Im Außenbereich dürfen sogar bis zu 500 Teilnehmer zusammenkommen. Geimpfte und Genesen zählen nicht mit. Größere Veranstaltungen müssen nach wie vor vom Gesundheitsamt genehmigt werden. T
Schulen: Es gilt Präsenzunterricht für alle Klassen. Die Maskenpflicht wird für den Außenbereich aufgehoben. Auf den Fluren und in den Klassenräumen gilt die Maskenpflicht nur noch für den Weg bis zum Sitzplatz. Während des Unterrichts dürfen Schülerinnen und Schüler die Masken absetzen. Die Corona-Testpflicht zweimal pro Woche bleibt bestehen.
Kitas: Die Kindertagesstätten sollen ab 5. Juli zum Regelbetrieb zurückkehren. Damit kann auch wieder gruppenübergreifend gearbeitet werden. Für die Erzieherinnen und Erzieher wird die Maskenpflicht aufgehoben.
Sport: Mannschaftssport ist weiter möglich. Schwimmbäder dürfen mit Personenbegrenzung öffnen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Fitnessstudios können mit Kontaktdatenerfassung sowie Abstands- und Hygienekonzept öffnen.
Einzelhandel: Alle Geschäfte können ohne Quadratmeterbegrenzung ihre Türen öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht.
Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen eingrenzbar sein, sind Hotspot-Maßnahmen vorgesehen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des bisherigen Eskalationskonzepts.
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