Kleine Geschäfte dürfen öffnen, Schulen starten schrittweise ab 27. April

Mit großer Spannung waren die heutigen Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel und den Landesregierungen über eine mögliche Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen erwartet worden. Jetzt steht fest: Die Kontaktbeschränkungen werden bis mindestens 3. Mai verlängert, kleinere Geschäfte dürfen ab Montag wieder öffnen. Unterricht könnte ab dem 27. April für ältere Schüler und Übergangsklassen schrittweise wieder stattfinden. 

Es gehe weiter darum, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und bisherige Erfolge nicht zu gefährden, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier in einer Pressekonferenz, wie hessenschau.de berichtet. „Es ist besser, in kleinen Schritten voranzugehen, als jetzt große Schritte zu machen ohne zu wissen, wie es eigentlich wirkt.“ Am 30. April wollen Bund und Länder erneut über weitere Schritte beraten.

Bund und Länder empfehlen den Bürgern, beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr Alltagsschutzmasken zu tragen. Eine generelle Maskenpflicht soll es nicht geben.

Großveranstaltungen werden wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt – auch Volksfeste und Fußballspiele sind davon betroffen.

Der Schulbetrieb in Hessen könnte ab dem 27. April, beginnend mit den Abschlussklassen von Gymnasien, Real- und Hauptschulen, wieder aufgenommen werden. Dann folgen Oberstufe und Mittelstufe. Später sollen die Grundschulen wieder öffnen. „Wir beginnen mit den Großen, weil wir glauben, dass dort insbesondere auch die Abstandsregeln und die Hygieneregeln wesentlich besser eingehalten werden können als bei den Grundschülern“, sagte Bouffier.

Kitas werden weiterhin geschlossen bleiben. Es ist aber geplant, die Notbetreuung auszubauen – vor allem auch für Alleinerziehende.

Auch das Wirtschaftsleben soll schrittweise wieder hochgefahren werden: Ab Montag dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Wichtig ist, dass die Abstandsregeln eingehalten werden.

Friseure dürfen in Hessen ab dem 4. Mai unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Restaurants und Kneipen bleiben geschlossen. Eisdielen dürfen ebenfalls nicht öffnen, dürfen ab Montag aber wie Restaurants einen Lieferservice anbieten.

Das wegen des Coronavirus verhängte Versammlungsverbot in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften bleibt bestehen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, reagierte enttäuscht und kündigte einen Vorschlag an, wie „Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleistet“ werden könnten.

In Hessens Alten- und Pflegeheimen soll das strenge Kontakt- und Besuchsverbot zunächst bestehen bleiben.

Bürger sollen weiter auf private Reisen verzichten.

Am 30. April wollen die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel über weitere Lockerungen beraten.

Photo by Kimberly Farmer on Unsplash

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