Wer jetzt Anspruch auf Notbetreuung hat

Die Corona-Krise führt beim Bildungs- und Betreuungsagebot der Stadt Frankfurt am Main zu deutlichen Einschränkungen. Hier kommt eine Übersicht der aktuellen Änderungen, Stand Montag, 16. März, morgens. Aufgrund der dynamischen Situation können diese der jeweiligen Lage andäquat angepasst werden.

Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Das Land Hessen hat angeordnet, dass ab Montag, 16. März, bis zum Ende der Osterferien am 17. April keine Kinderbetreuung in Krippen, Kindergärten und Horten mehr stattfindet. Dies gilt für alle Träger und auch für die Betreuung in den Tagesfamilien (Kindertagespflege). Ausgenommen sind nur Kinder, bei denen beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in folgenden Bereichen tätig sind:

• Gesundheitsbereich, medizinischer und pflegerischer Bereich
• Rettungsdienste, Katastrophenschutz und Feuerwehr
• Polizei und Vollzugsbereich, einschließlich Justizvollzug und vergleichbare Bereiche
• Kritische Infrastruktur (Energie, Wasser, Abwasser, IT und Telekommunikation)

Eine Liste der relevanten Berufe findet sich unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen im Internet.

Alle Eltern, die zu den genannten Berufsgruppen gehören, werden schon jetzt gebeten, einen Nachweis über ihre Berufstätigkeit in die Kitas und Kinderzentren mitzubringen. Sie erhalten schnellstmöglich gesonderte Informationen, in welchen Einrichtungen Ihr Kind in den nächsten Tagen betreut wird. Bis dahin sind diese gebeten, ihr Kin in die Einrichtung zu bringen, in der es bisher betreut worden ist.

Nicht betreut werden kann ein Kind, wenn es

• krank ist
• Kontakt zu infizierten Personen hat
• sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Kinder, die aus einem vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikogebiet zurückkehren, müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten, bevor sie wieder betreut werden können. Eine Übersicht über die Risikogebiete findet sich unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html im Internet.

Zum Schutz älterer Menschen gilt die Empfehlung, auf eine Betreuung der Kinder durch die Großeltern zu verzichten.

Weitere Informationen gibt es in der Einrichtung oder auf den Webseiten und Facebook-Seiten des jeweiligen Trägers der Kita.

Schulen und erweiterte schulische Betreuung

Das Hessische Kultusministerium hat angeordnet, dass ab Montag, 26. März, an allen Schulen bis zum Ende der Osterferien am 17. April kein regulärer Unterricht mehr stattfindet. Am Montag können Schüler sowie Lehrkräfte ihre persönlichen Dinge und Lernmaterialien aus der Schule holen, ab Dienstag findet nur noch eine Notfallbetreuung in kleinen Gruppen statt.

Die schriftlichen Abiturprüfungen sollen stattfinden. Darüber hinaus werden mehrere Nachschreibtermine angeboten, so dass alle Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihren Abschluss im laufenden Schuljahr 2019/2020 erreichen können. Weitere Informationen zur Durchführung des Abiturs sind demnächst zu erwarten.

Alle Exkursionen, Schüleraustausche, Klassenfahrten, die bis zum Ende des Schuljahrs 2019/2020 stattfinden sollten, werden abgesagt. Das umfasst alle Schulfahrten und außerschulische Veranstaltungen, unabhängig davon, ob der Zielort als Risikogebiet eingestuft ist. Das Land Hessen übernimmt die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten.

Herkunftssprachlicher Unterricht in Samstagsschulen, die am Wochenende Räume der Schulen nutzen, findet ebenfalls bis zum 17. April nicht statt. Dasselbe gilt für Sport- und andere Vereine, die für ihre Angebote auf Räume in den Schulen zurückgreifen.

Das Hessische Kultusministeriums hät auf seinem Internetauftritt weitere Informationen bereit. Für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 richten die Schulen eine Betreuung ein, wenn beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in folgenden Bereichen tätig sind:

• Gesundheitsbereich, medizinischer und pflegerischer Bereich
• Rettungsdienste, Katastrophenschutz und Feuerwehr
• Polizei und Vollzugsbereich, einschließlich Justizvollzug und vergleichbare Bereiche
• Kritische Infrastruktur (Energie, Wasser, Abwasser, IT und Telekommunikation)

Eine Liste der relevanten Berufe findet sich unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-schulen

Über die Details der Betreuung informieren. Nicht betreut werden kann ein Kind, wenn es

• krank ist
• Kontakt zu infizierten Personen hat
• sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Schüler, die aus einem vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikogebiet zurückkehren, müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten, bevor sie wieder betreut werden können.

Foto: Archiv

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