Schlagwort: Gefängnis

Thomas Drach wandert für den Rest seines Lebens hinter Gitter

Polizeikelle

Eine lange Geschichte kommt nun zu einem unrühmlichen Ende.

Im November 2019 wurde auf einen Geldboten vor der IKEA-Filiale in Nieder-Eschbach ein Überfall verübt. Als Fluchtauto diente ein Audi A8, der auf einem Feldweg am Riedberg gefunden wurde. Wagen und Kennzeichen waren zuvor gestohlen worden. Der oder die Täter hatten ihn in Brand gesteckt, um Spuren zu vernichten. Der damals 56 Jahre alte Geldbote wurde noch am gleichen Tag am Oberschenkel operiert und überlebte den Anschlag.

Der Überfall war von langer Hand vorbereitet worden. Ein ähnlicher Überfall war in Köln schon ein Jahr vorher verübt worden. Jetzt wurde der 63-jährige Thomas Drach vor dem Landgericht Köln zu 15 Jahre Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht entsprach dabei in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Verurteilt wurde Herr Drach nach etwa 100 Verhandlungstagen wegen schweren Raubes und versuchten Mordes. Seine kriminelle Karriere war schon legendär. Drach hatte zahlreiche Vorstrafen – insgesamt hatte er bislang 25 Jahre im Gefängnis verbracht. Sozialverträglicher ist er dadurch nicht geworden.

Allein für die Entführung von Jan Philipp Reemtsma im Jahr 1996 war der aus Erftstadt bei Köln stammende Drach zu fast 15 Jahren Haft verurteilt worden. Erst nach 33 Tagen hatte er seine Geisel wieder freigelassen – gegen ein Lösegeld von 15 Millionen Deutsche Mark und 12 Millionen Schweizer Franken.

Drachs oberstes Ziel ist, „ein Leben in Luxus“ zu führen – allerdings ohne sich dafür anstrengen zu müssen. Dafür ist ihm jedes Mittel recht.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte Drach 2018 und 2019 drei Werttransporter in Köln und Frankfurt überfallen und dabei insgesamt rund 142.000 Euro erbeutet. Bei zwei der Taten schoss er auf die Geldboten – in einem Fall mit einer Kalaschnikow – und verletzte die beiden Männer schwer. Mitgefühl mit seinen Opfern kannte er nicht.

Noch am Vormittag hat der Reemtsma-Entführer in seinem „letzten Wort“ einen „glasklaren Freispruch“ für sich reklamiert. Nach der Urteilsverkündung wollte er gleich Revision einlegen. Auch wenn die Verbrecherkarriere hier zu Ende ist, den Opfern bleiben die Verletzungen und Traumatisierungen. Wir können ihnen in Gedanken nur unser Mitgefühl aussprechen.


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