Stadt Frankfurt gewährt Firmen und Unternehmen steuerliche Hilfe

Unbürokratisch und schnell möchte die Stadt Frankfurt am Main betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden aufgrund der Corona-Pandemie bei Liquiditätsengpässen helfen. Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker hat gemeinsam mit dem Kassen- und Steueramt verschiedene steuerliche Hilfsangebote erarbeitet, um gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen schnelle Hilfen zu gewährleisten.

„Es ist eine außergewöhnliche Situation und da müssen wir auch zu außergewöhnlichen Maßnahmen greifen, die wirtschaftliche Situation zumindest im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten ein wenig zu verbessern“, sagt der Stadtkämmerer. „Wir stellen ab sofort zügig steuerliche Hilfen in Aussicht, die alle Gewerbetreibenden sofort nutzen können.“

Im Einzelnen können jetzt Anträge auf die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen gestellt werden. In den Fällen, in denen der Stadt Frankfurt bereits ein bindender Bescheid des Finanzamtes vorliegt, muss dieser Antrag jedoch auch parallel beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Stadt Frankfurt am Main nimmt aber den zu erwartenden Bescheid des Finanzamtes vorweg und wird sehr zügig und unbürokratisch die Vorauszahlung heruntersetzen. Auch eine Stundung der Gewerbesteuer ist im Falle von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie möglich. Die Stundung soll zunächst für sechs Monate gelten. Sie kann jedoch auch verlängert werden. Es werden jedoch keine Stundungszinsen aus Billigkeitsgründen erhoben.

„Die wirtschaftliche Kraft Frankfurts und auch Deutschlands zu erhalten und über die Krise zu sichern, dafür werden wir alle gemeinsam solidarisch kämpfen. Wir als Kommune möchten Unternehmen und Gewerbetreibende innerhalb unserer rechtlichen Möglichkeiten weitestgehend darin unterstützen, dass Liquiditätsengpässe von einst gesunden Firmen überstanden werden können“, betont Becker.

Aus diesem Grund wird die Stadt bei betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden auf deren Antrag hin auch die Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen sowie den Gewerbesteuermahnlauf am Montag, 30. März, ausfallen lassen. Erst nach Ostern wird entschieden, wann der nächste Mahnlauf erfolgen soll.

Um die Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen zu beantragen, genügt ein formloses Schreiben. Die Formulare für die Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlung und der zinsfreien Stundung aufgrund der Corona-Pandemie stehen auf http://www.frankfurt.de unter „Corona Aktuell“ auf den Internetseiten des Kassen- und Steueramtes zur Verfügung.

Informationen: Stadt Frankfurt

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