Wie geht es weiter nach der Abgabe der Grundsteuererklärung?

Geldscheine

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist am 31.01.2023 abgelaufen. Falls Sie Ihre Erklärung bisher noch nicht abgegeben haben, wird es höchste Zeit. Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht auch weiterhin nach Ablauf der Frist am 31. Januar.

Nachdem die Erklärung über das ELSTER-Portal an die Finanzverwaltung übermittelt worden ist, muss sie von den Finanzämtern bearbeitet werden. Sollte einem in der Zwischenzeit aufgefallen sein, dass in der Erklärung ein Fehler steckt, kann man eine Berichtigung veranlassen. Details dazu finden sich im Internet unter folgendem Link: Berichtigung

Anhand der abgegebenen Daten erstellt das Finanzamt zwei Dokumente, die es den Eigentümern zuschickt: den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Beide Bescheide und die darauf ermittelten Werte bilden lediglich die Basis für die spätere Berechnung der Grundsteuer.

Nach dem Erhalt der beiden Dokumente kann man noch einmal prüfen, ob die Grundstücksdaten und die Art der Grundstücksnutzung korrekt sind. Die Einspruchsfrist für Korrekturanträge beträgt maximal 4 Wochen.

Ist der Steuerpflichtige mit den erfassten Daten einverstanden, übermittelt das Finanzamt den berechneten Steuermessbetrag (zu finden auf dem Grundsteuermessbescheid) an die zuständige Kommune, d. h. an die Stadt Frankfurt.

Auf dieser Datenbasis legt Frankfurt seinen Hebesatz fest. Aus der Multiplikation von Hebesatz und Steuermessbetrag ergibt sich dann die Grundsteuer, die ab 2025 entrichtet werden muss. Die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer erfahren die Bürger von der Stadt Frankfurt im finalen Grundsteuerbescheid. Dies wird aber sicher noch eine Zeit dauern und es kann sein, dass so mancher Immobilieneigentümer erst kurz vor dem 01.01.2025 erfährt, was er zukünftig zu zahlen hat.

Es kann in Ausnahmefällen auch passieren, dass man ein Erinnerungsschreiben bekommt, obwohl man die Erklärung bereits erfolgreich abgegeben haben. Bitte in diesem Fall direkt das für sein Grundstück zuständige Finanzamt anrufen und die Situation klären.

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