Es ist genau das, wofür sich Menschen im Alter fürchten: Plötzlich schwinden die Kräfte und man ist nicht mehr in der Lage, die wichtigsten Dinge im Leben selbst zu regeln. Sogar Ehegatte und Kinder sind nur berechtigt, den Betroffenen zu vertreten, wenn eine Bevollmächtigung vorliegt – aber das wissen leider viele nicht.
Der Sozialverband VdK Deutschland wird heute, 12. Februar 2020, von 16 bis 19 Uhr im Familienzentrum Billabong einen Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung halten.
Wo? Graf-von-Stauffenberg-Allee 46 b, Frankfurt/ Riedberg. Es ist keine Anmeldung notwendig. Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, zu der Sie unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen haben. Nur diese kann dann im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie erledigen und rechtskräftige Entscheidungen treffen. So können beispielsweise Eheleute nicht alleine deshalb, weil sie verheiratet sind, ohne weiteres füreinander rechtsgeschäftlich handeln. Dies gilt auch für erwachsene Angehörige untereinander. Im Weiteren werden auch die Patienten- und Betreuungsverfügung heute ergänzend besprochen.
„In unserer Veranstaltung erklären wir Ihnen verständlich, was eine Vorsorgevoll- macht bedeutet und was es zu beachten gilt. Im Anschluss sind wir auch gerne für Ihre Fragen da“, heißt es beim VdK. Musterformulare für die Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung liegen bei der Veranstaltung zum Mitnehmen bereit.
Symbolfoto: Luis Machado / Unsplash