Der Ortsbeirat 12 fordert mehr Flexibilität bei der lokalen Wärmeversorgung. Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag der Grünen vom 08.06.2026 wird der Magistrat der Stadt Frankfurt aufgefordert, die bestehende Fernwärmesatzung für den Riedberg anzupassen. Ziel ist die Einführung eines Sonderkündigungsrechts, das Abnehmern nach 10 Jahren den Ausstieg aus dem bisherigen Anschluss- und Benutzungszwang ermöglicht, sofern sie auf eine nachweislich klimaneutrale und abgasfreie Alternative umsteigen.
Der Status quo: Anschlusszwang seit 2014
Seit dem Erlass der städtischen Fernwärmesatzung im Jahr 2014 gilt für Eigentümer im Neubaugebiet „Riedberg“ eine Verpflichtung, ihre Gebäudewärme von dem Netzbetreiber Mainova zu beziehen. Diese Regulierung wurde damals begründet mit den hohen Investitionskosten für den Netzaufbau sowie dem Mangel an ausgereiften, umweltfreundlichen Alternativen. Ein zentrales Argument war zudem die effiziente Verwertung der Abwärme der nahegelegenen Müllverbrennungsanlage.
Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Das Frankfurter Fernwärmenetz wurde vernetzt, sodass die Abwärme der Müllverbrennungsanlage mittlerweile im gesamten Stadtgebiet genutzt wird. Der Riedberg besitzt damit in diesem Punkt kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Gleichzeitig argumentiert der Antragsteller, dass die langjährigen Einnahmen des Netzbetreibers die ursprünglichen Bau- und Erschließungskosten mittlerweile weitgehend abgedeckt haben dürften.
Monopolstrukturen und moderne Technologien
Ein Kritikpunkt des Antrags betrifft die einseitige Marktstruktur. Während Verbraucher in Bereichen wie Strom, Telefon oder Internet zwischen Anbietern wählen können, besteht bei der Fernwärme ein lokales Monopol. Die Bindung an einen einzigen Versorgungsdienstleister ohne Wechselmöglichkeit belastet viele Eigentümer, insbesondere vor dem Hintergrund vergangener Preissteigerungen.
Gleichzeitig hat die Heiztechnik Fortschritte gemacht. Umweltfreundliche Alternativen wie modernste Wärmepumpen, betrieben mit Strom aus erneuerbaren Energien (Sonne, Wind oder Wasser), stehen serienmäßig zur Verfügung und arbeiten vollkommen abgasfrei und emissionsfrei vor Ort.
Anpassung des § 5 der Fernwärmesatzung gefordert
Der Antrag schlägt eine konkrete Ergänzung des § 5 der Fernwärmesatzung Riedberg vor. Demnach sollen Anschlussnehmer nach einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren ihre Fernwärmeversorgung mit einer Frist von 3 Monaten kündigen können. Bedingung hierfür ist der lückenlose Nachweis, dass das Gebäude künftig über ein eigenes, klimaneutrales und abgasfreies Heizsystem für Raumwärme und Warmwasser verfügt. Ergänzend soll der Magistrat Regelungen für die fachgerechte Stilllegung der Anschlüsse und die Prüfstandards der Ersatzsysteme festlegen.
Nach Einschätzung des Ortsbeirats wird die Umrüstungsoption voraussichtlich nur von wenigen Hausbesitzern genutzt werden, da ein Systemwechsel mit entsprechenden Investitionen verbunden ist. Dennoch sei eine zeitlich unbegrenzte Bindung an einen Monopolisten rechtlich und wirtschaftlich nicht mehr vermittelbar. In anderen Rechtsbereichen, etwa bei Verbraucherdarlehen, sind Sonderkündigungsrechte nach zehn Jahren gesetzlicher Standard. Längere Bindungsfristen seien Privatpersonen kaum zuzumuten.
Der Vorstoß liegt nun beim Magistrat der Stadt Frankfurt zur weiteren Prüfung und Entscheidung.

