Schlagwort: Sozialverband VdK

Pflegende Angehörige werden noch immer vergessen

Geldscheine

Die VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert die im Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung des Pflegegeldes, da die Kaufkraft des Pflegegeldes seit der letzten Anpassung vor 5 Jahren erheblich gesunken ist.

Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag angekündigt, 2022 endlich das Pflegegeld zu erhöhen. Doch bislang gibt es dafür keine konkreten Pläne. Leidtragende sind neben den Pflegebedürftigen vor allem pflegende Angehörige, die auch beim dritten Entlastungspaket wieder leer ausgegangen sind.

Dazu die VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Wir fordern den Bundesgesundheitsminister auf, endlich die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern. Seit fünf Jahren warten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf die versprochene Erhöhung des Pflegegeldes.
Nicht zuletzt wegen der hohen Inflationsrate hat dieses enorm an Kaufkraft verloren.
Gleichzeitig wurden im dritten Entlastungspaket erneut pflegende Angehörige, die nicht mehr arbeiten, aber auch noch nicht in Rente sind, vergessen. Sie bekommen keine Energiepreispauschale.
Pflegende Angehörige brauchen dringend spürbare Entlastungen. Die Ampel-Koalition muss nun schnellstmöglich ihr Versprechen einlösen und das Pflegegeld noch in diesem Jahr deutlich erhöhen.“


Der Sozialverband VdK…
ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.

Weitere Infos unter: https://www.vdk.de

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Sozialverbände klagen wegen zu geringer Anpassung der Grundsicherung

Geldscheine

Angesichts der hohen Inflationsraten klagen der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) gemeinsam gegen die Anpassung der Regelsätze für 7 Millionen Menschen, die »Grundsicherung im Alter« und »Hartz IV« beziehen.

„Die Bundesregierung verstößt mit der Anhebung um 3 Euro und für Kinder sogar nur um 2 Euro Anfang des Jahres gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Daran ändern auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für »Kinder in Grundsicherung« nichts. Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Beide Verbände wollen daher nun in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Dieses soll klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren.

Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: „Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“ (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144).

Das aber, so die beiden Sozialverbände, habe die Bundesregierung getan, als sie die Regelsätze für die »Grundsicherung im Alter« und »Hartz IV« Anfang des Jahres um nur 0,76 % angehoben hat. Zu dieser Zeit stieg die Inflationsrate bereits seit Monaten und lag damals bei knapp 5 %. Inzwischen ist sie auf 7,6 % im Juni gestiegen. „Die Bundesregierung verstößt damit gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, kritisiert Bauer.

Die Regelsatzerhöhung um 3 Euro ergab sich aus der niedrigen Preisentwicklung von Juni 2020 bis Juli 2021. Damals hatte die Bundesregierung pandemiebedingt die Mehrwertsteuer reduziert. „Schon damals war allen klar, dass diese Anpassung die tatsächliche Preisentwicklung nicht deckt“, sagt Bentele. Eile sei daher nun geboten, betont Bauer: „Inzwischen sind die Kosten für fast alle Produkte des täglichen Lebens aber auch für Energie derart gestiegen, dass das Existenzminimum mit den Regelsätzen nicht mehr gesichert ist.“

Beide Verbände legen nun für ausgewählte Musterklägerinnen und Musterkläger Rechtsmittel ein, um eine höchstrichterliche Klärung zu erreichen.


Der Sozialverband VdK
ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.

 

Der Sozialverband Deutschland SoVD
ist eine soziale, humanitäre und sozialpolitische Selbsthilfeorganisation, die sich zum demokratischen und sozialen Rechtsstaat bekennt. Der Verband tritt seit 1917 und damit seit mehr als 100 Jahren für soziale Gerechtigkeit ein. Unabhängig von parteipolitischen und weltanschaulichen Interessen ist der SoVD generationsübergreifend für alle Menschen offen.

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Der Sozialverband VdK kritisiert die geltende Regelung für Schonvermögen…

Modellhaus

… von Hartz-IV-Empfängern und Menschen in Grundsicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat eine große Chance vertan und jetzt ist die Politik wieder gefordert.

Der Sozialverband VdK zeigt sich sehr enttäuscht über die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvL 12/20), das die bestehenden Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Größe von selbst genutztem Wohneigentum mit dem Grundgesetz vereinbar sieht.

Es gilt damit weiterhin, dass etwa eine Familie, die ein Haus oder eine größere Wohnung besitzt und deren Kinder ausziehen, notfalls aus diesem Haus, bzw. dieser Wohnung ausziehen muss.

Die VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

„Das Bundesverfassungsgericht hat die große Chance vertan, die starre Regelung an die wirklichen Bedürfnisse der Menschen und der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt anzupassen. Deshalb ist jetzt die Politik gefordert, die Vorgaben für das Schonvermögen beim Bezug von Hartz IV und Grundsicherung so schnell wie möglich zu überarbeiten.

Die geltende Regelung wird der Lebenssituation vieler Menschen einfach nicht gerecht. Die Eltern zum Beispiel haben ihre Kinder in den Wohnungen oder Häusern großgezogen. Ziehen die Kinder dann aus, ist es vor allem in Ballungsgebieten sehr schwer, eine kleinere bezahlbare Wohnung zu finden, denn die gibt es auf dem angespannten Wohnungsmarkt nicht.

Die Politik hat ja bereits erkannt, dass die Regelung für die Betroffenen ein großes Problem ist. Deshalb war die Entscheidung der Bundesregierung richtig, während der Corona-Pandemie keine Prüfung der Wohnkosten und des selbst genutzten Wohneigentums vorzunehmen. Diese Regelungen sollten darum unbedingt auch im neuen Bürgergeld fortgeführt und festgeschrieben werden.“


Der VdK
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.

Weitere Infos unter: www.vdk.de

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