Schlagwort: Schonvermögen

Der Sozialverband VdK kritisiert die geltende Regelung für Schonvermögen…

Modellhaus

… von Hartz-IV-Empfängern und Menschen in Grundsicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat eine große Chance vertan und jetzt ist die Politik wieder gefordert.

Der Sozialverband VdK zeigt sich sehr enttäuscht über die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvL 12/20), das die bestehenden Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Größe von selbst genutztem Wohneigentum mit dem Grundgesetz vereinbar sieht.

Es gilt damit weiterhin, dass etwa eine Familie, die ein Haus oder eine größere Wohnung besitzt und deren Kinder ausziehen, notfalls aus diesem Haus, bzw. dieser Wohnung ausziehen muss.

Die VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

„Das Bundesverfassungsgericht hat die große Chance vertan, die starre Regelung an die wirklichen Bedürfnisse der Menschen und der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt anzupassen. Deshalb ist jetzt die Politik gefordert, die Vorgaben für das Schonvermögen beim Bezug von Hartz IV und Grundsicherung so schnell wie möglich zu überarbeiten.

Die geltende Regelung wird der Lebenssituation vieler Menschen einfach nicht gerecht. Die Eltern zum Beispiel haben ihre Kinder in den Wohnungen oder Häusern großgezogen. Ziehen die Kinder dann aus, ist es vor allem in Ballungsgebieten sehr schwer, eine kleinere bezahlbare Wohnung zu finden, denn die gibt es auf dem angespannten Wohnungsmarkt nicht.

Die Politik hat ja bereits erkannt, dass die Regelung für die Betroffenen ein großes Problem ist. Deshalb war die Entscheidung der Bundesregierung richtig, während der Corona-Pandemie keine Prüfung der Wohnkosten und des selbst genutzten Wohneigentums vorzunehmen. Diese Regelungen sollten darum unbedingt auch im neuen Bürgergeld fortgeführt und festgeschrieben werden.“


Der VdK
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.

Weitere Infos unter: www.vdk.de

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