Schlagwort: Pflege

Gewalt in der Pflege

Pflege, Rollstuhl

Gewalt in der Pflege kann sowohl im häuslichen Bereich als auch bei der ambulanten und stationären Pflege auftreten. Damit ist einerseits die Vernachlässigung pflegebedürftiger Personen gemeint. Dazu gehören das Alleinlassen dieser Menschen oder die Verweigerung ausreichender Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung bzw. ausreichender Körperpflege und Bettreinigung.

Zum anderen gehören dazu Misshandlungen, wie zum Beispiel das Beschimpfen, Einschüchtern, Isolieren oder das Androhen einer Heimeinweisung. Weitere Formen der Misshandlung sind ein zu hartes Zufassen, Drängen, Ziehen an Ohren und Haaren, der Zwang zur Bettruhe, das Einschränken des freien Willens mit Beruhigungsmitteln oder das Fixieren von Armen und Beinen bis hin zu Schlägen. In diesen Fällen können bereits Straftatbestände erfüllt sein.

Im familiären Bereich kommt es am häufigsten durch diejenigen Familienmitglieder zu Übergriffen, die kontinuierlich mit der Pflege von Angehörigen beschäftigt sind. Ursache kann der tagtägliche Kontakt mit der pflegebedürftigen Person sein. Dadurch kann es zur permanenten Anspannung und Überforderung kommen, die der Einzelne unter Umständen nicht rechtzeitig genug wahrnimmt. Verbale, psychische oder körperliche Gewalttätigkeiten können die Folge sein.

Bei dem Fachkommissariat für Straftaten gegen Ältere Menschen „SÄM-Delikte“ (K 24) wurde ein einjähriges Pilotprojekt „Bearbeitung von Delikten im Bereich der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste“ eingerichtet. Das bedeutet, dass alle Delikte unabhängig der Art gebündelt bei diesem Kommissariat bearbeitet werden.

Sie haben einen Angehörigen in einer Pflegeeinrichtung?

  • Nehmen Sie Ihre Angehörigen und Mitpatienten ernst, wenn sie sich beklagen oder beschweren.
  • Achten Sie auf Missstände, augenscheinliche Verletzungen oder Anzeichen von Verwahrlosung der pflegebedürftigen Person.
  • Teilen Sie Hinweise auf wahrgenommene oder selbst erlebte Gewalt oder Vernachlässigung der Polizei mit.
  • Informieren Sie die Heimleitung und die zuständige Aufsichtsbehörde.

Sie pflegen einen Angehörigen selbst?

  • Schützen Sie sich vor Überforderung und prüfen Sie mögliche Pflegealternativen.
  • Informieren Sie sich über Entlastungsmöglichkeiten nach dem Familienpflegezeitgesetz.
  • Lassen Sie sich von professionellen Pflegekräften beraten, ob Sie die Voraussetzungen mitbringen, um die häusliche Pflege übernehmen zu können.
  • Nutzen Sie das Beratungsangebot der Pflegekassen und der regionalen Pflegestützpunkte.
  • Suchen Sie den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.
  • Sie bereiten sich auf Ihre eigene Pflegesituation vor?
  • Überlegen Sie möglichst frühzeitig vor Eintritt der Pflegesituation mit Ihrer Familie, wie Sie Ihr Leben im Fall einer Pflegebedürftigkeit gestalten wollen.
  • Sorgen Sie auch rechtlich vor, falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, eigene Entscheidungen zu treffen, z.B. mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung.

Wir bedanken uns ausdrücklich für Ihre Aufmerksamkeit und bitten Sie:
„Immer schön UFFBASSE !!“

Für Rückfragen steht Ihnen von der Seniorenprävention des Polizeipräsidiums FFM
Frau Birgit Seitz und Frau Susanne Hippauf gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten
eMail: seniorenpraevention.ppffm@polizei.hessen.de
Telefon: 069-755-34240


Der Text stammt von der Seniorenprävention des Polizeipräsidiums Frankfurt in Kooperation mit „Pro PK“.
„Pro PK“ ist ein Programm für Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, um Menschen über Kriminalitätsrisiken aufzuklären.

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Pflegebedürftige können sich steigende Eigenanteile in der Pflege nicht mehr leisten

Pflege, Rollstuhl

Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige für die stationäre Pflege zahlen müssen, steigen immer weiter. Der Verband der Ersatzkassen hat dazu Zahlen veröffentlicht: Im ersten Jahr im Pflegeheim waren zum 1. Juli in Hessen im Schnitt 2.119 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig – 41 Euro mehr als noch zum 01.01.2022.

Der größte Teil der Kosten entfällt auf die Unterbringungskosten (Miete) und die Verpflegung sowie eine Instandhaltungsumlage der jeweiligen Einrichtung. Der Rest ist der Eigenanteil an den Pflegekosten, da die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Pflegekosten trägt.

Seit dem 01.01.2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse zudem einen Entlastungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil nur für die reine Pflege sinkt so im 1. Jahr im Heim um 5 %, im 2. Jahr um 25 %, im 3. Jahr um 45 % und ab dem 4. Jahr um 70 %.

Knapp 30,2 % der Pflegebedürftigen sind kürzer als ein Jahr im Pflegeheim, wie aus Daten für Versicherte der Ersatzkassen von 2021 hervorgeht. Ein bis zwei Jahre sind demnach 19,2 % im Heim, zwei bis drei Jahre 14,1 % und länger als drei Jahre 36,4 % der Bewohner.

Der starke Anstieg von Energiekosten, Lebensmittelkosten und Lohnkosten übersteigt die Entlastungszuschläge, sodass die Belastung bei Pflegebedürftigkeit weiter steigt. Die durchschnittliche Rente in den alten Bundesländern liegt bei Frauen bei 730 Euro und bei Männern bei 1.210 Euro. Da sind Ersparnisse schnell aufgebraucht.

Die steigenden Kosten fallen bei konstantem Pflegeaufwand an. Würde die Pflege qualitativ noch verbessert, zum Beispiel durch mehr Pflegepersonal, kämen weitere Kostenanstiege auf die Pflegebedürftigen zu.

„Der Umzug ins Pflegeheim macht heutzutage arm, die wenigsten Pflegebedürftigen können sich die Eigenanteile noch leisten. Das führt dazu, dass mehr Pflegebedürftige beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen müssen.“ So die Präsidentin des VdK, Verena Bentele.

Auch die ambulant Gepflegten fühlen sich im Stich gelassen. Seit 2017 ist das Pflegegeld nicht mehr angepasst worden. Berechtigte Lohnsteigerungen in diesem Jahr und die steigende Inflationsrate werden den Druck auf Pflegebedürftige noch steigern.

Daher fordert der VdK: „In der stationären Pflege müssen die pflegebedingten Kosten, wie für Unterkunft und Verpflegung, komplett von der Pflegeversicherung übernommen werden. Die Investitionskosten der Pflegeheime müssen endlich die Bundesländer kontrollieren und refinanzieren. Für die ambulant Gepflegten muss das Pflegegeld erhöht werden.“

Der Arbeitgeberverband Pflege, der private Anbieter vertritt, warnte vor einem „Kosten-Tsunami“ mit weiteren Steigerungen von 600 bis 1.000 Euro pro Monat. Wenn nichts passiere, würden diese Kosten an Pflegebedürftigen, ihren Familien und den Kommunen hängen bleiben, sagte Präsident Thomas Greiner. Dann seien noch viel mehr Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen.


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