Schlagwort: Altersarmut

Pflegebedürftige können sich steigende Eigenanteile in der Pflege nicht mehr leisten

Pflege, Rollstuhl

Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige für die stationäre Pflege zahlen müssen, steigen immer weiter. Der Verband der Ersatzkassen hat dazu Zahlen veröffentlicht: Im ersten Jahr im Pflegeheim waren zum 1. Juli in Hessen im Schnitt 2.119 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig – 41 Euro mehr als noch zum 01.01.2022.

Der größte Teil der Kosten entfällt auf die Unterbringungskosten (Miete) und die Verpflegung sowie eine Instandhaltungsumlage der jeweiligen Einrichtung. Der Rest ist der Eigenanteil an den Pflegekosten, da die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Pflegekosten trägt.

Seit dem 01.01.2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse zudem einen Entlastungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil nur für die reine Pflege sinkt so im 1. Jahr im Heim um 5 %, im 2. Jahr um 25 %, im 3. Jahr um 45 % und ab dem 4. Jahr um 70 %.

Knapp 30,2 % der Pflegebedürftigen sind kürzer als ein Jahr im Pflegeheim, wie aus Daten für Versicherte der Ersatzkassen von 2021 hervorgeht. Ein bis zwei Jahre sind demnach 19,2 % im Heim, zwei bis drei Jahre 14,1 % und länger als drei Jahre 36,4 % der Bewohner.

Der starke Anstieg von Energiekosten, Lebensmittelkosten und Lohnkosten übersteigt die Entlastungszuschläge, sodass die Belastung bei Pflegebedürftigkeit weiter steigt. Die durchschnittliche Rente in den alten Bundesländern liegt bei Frauen bei 730 Euro und bei Männern bei 1.210 Euro. Da sind Ersparnisse schnell aufgebraucht.

Die steigenden Kosten fallen bei konstantem Pflegeaufwand an. Würde die Pflege qualitativ noch verbessert, zum Beispiel durch mehr Pflegepersonal, kämen weitere Kostenanstiege auf die Pflegebedürftigen zu.

„Der Umzug ins Pflegeheim macht heutzutage arm, die wenigsten Pflegebedürftigen können sich die Eigenanteile noch leisten. Das führt dazu, dass mehr Pflegebedürftige beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen müssen.“ So die Präsidentin des VdK, Verena Bentele.

Auch die ambulant Gepflegten fühlen sich im Stich gelassen. Seit 2017 ist das Pflegegeld nicht mehr angepasst worden. Berechtigte Lohnsteigerungen in diesem Jahr und die steigende Inflationsrate werden den Druck auf Pflegebedürftige noch steigern.

Daher fordert der VdK: „In der stationären Pflege müssen die pflegebedingten Kosten, wie für Unterkunft und Verpflegung, komplett von der Pflegeversicherung übernommen werden. Die Investitionskosten der Pflegeheime müssen endlich die Bundesländer kontrollieren und refinanzieren. Für die ambulant Gepflegten muss das Pflegegeld erhöht werden.“

Der Arbeitgeberverband Pflege, der private Anbieter vertritt, warnte vor einem „Kosten-Tsunami“ mit weiteren Steigerungen von 600 bis 1.000 Euro pro Monat. Wenn nichts passiere, würden diese Kosten an Pflegebedürftigen, ihren Familien und den Kommunen hängen bleiben, sagte Präsident Thomas Greiner. Dann seien noch viel mehr Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen.


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