Schlagwort: Gewalt

Gewalt in der Pflege

Pflege, Rollstuhl

Gewalt in der Pflege kann sowohl im häuslichen Bereich als auch bei der ambulanten und stationären Pflege auftreten. Damit ist einerseits die Vernachlässigung pflegebedürftiger Personen gemeint. Dazu gehören das Alleinlassen dieser Menschen oder die Verweigerung ausreichender Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung bzw. ausreichender Körperpflege und Bettreinigung.

Zum anderen gehören dazu Misshandlungen, wie zum Beispiel das Beschimpfen, Einschüchtern, Isolieren oder das Androhen einer Heimeinweisung. Weitere Formen der Misshandlung sind ein zu hartes Zufassen, Drängen, Ziehen an Ohren und Haaren, der Zwang zur Bettruhe, das Einschränken des freien Willens mit Beruhigungsmitteln oder das Fixieren von Armen und Beinen bis hin zu Schlägen. In diesen Fällen können bereits Straftatbestände erfüllt sein.

Im familiären Bereich kommt es am häufigsten durch diejenigen Familienmitglieder zu Übergriffen, die kontinuierlich mit der Pflege von Angehörigen beschäftigt sind. Ursache kann der tagtägliche Kontakt mit der pflegebedürftigen Person sein. Dadurch kann es zur permanenten Anspannung und Überforderung kommen, die der Einzelne unter Umständen nicht rechtzeitig genug wahrnimmt. Verbale, psychische oder körperliche Gewalttätigkeiten können die Folge sein.

Bei dem Fachkommissariat für Straftaten gegen Ältere Menschen „SÄM-Delikte“ (K 24) wurde ein einjähriges Pilotprojekt „Bearbeitung von Delikten im Bereich der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste“ eingerichtet. Das bedeutet, dass alle Delikte unabhängig der Art gebündelt bei diesem Kommissariat bearbeitet werden.

Sie haben einen Angehörigen in einer Pflegeeinrichtung?

  • Nehmen Sie Ihre Angehörigen und Mitpatienten ernst, wenn sie sich beklagen oder beschweren.
  • Achten Sie auf Missstände, augenscheinliche Verletzungen oder Anzeichen von Verwahrlosung der pflegebedürftigen Person.
  • Teilen Sie Hinweise auf wahrgenommene oder selbst erlebte Gewalt oder Vernachlässigung der Polizei mit.
  • Informieren Sie die Heimleitung und die zuständige Aufsichtsbehörde.

Sie pflegen einen Angehörigen selbst?

  • Schützen Sie sich vor Überforderung und prüfen Sie mögliche Pflegealternativen.
  • Informieren Sie sich über Entlastungsmöglichkeiten nach dem Familienpflegezeitgesetz.
  • Lassen Sie sich von professionellen Pflegekräften beraten, ob Sie die Voraussetzungen mitbringen, um die häusliche Pflege übernehmen zu können.
  • Nutzen Sie das Beratungsangebot der Pflegekassen und der regionalen Pflegestützpunkte.
  • Suchen Sie den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.
  • Sie bereiten sich auf Ihre eigene Pflegesituation vor?
  • Überlegen Sie möglichst frühzeitig vor Eintritt der Pflegesituation mit Ihrer Familie, wie Sie Ihr Leben im Fall einer Pflegebedürftigkeit gestalten wollen.
  • Sorgen Sie auch rechtlich vor, falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, eigene Entscheidungen zu treffen, z.B. mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung.

Wir bedanken uns ausdrücklich für Ihre Aufmerksamkeit und bitten Sie:
„Immer schön UFFBASSE !!“

Für Rückfragen steht Ihnen von der Seniorenprävention des Polizeipräsidiums FFM
Frau Birgit Seitz und Frau Susanne Hippauf gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten
eMail: seniorenpraevention.ppffm@polizei.hessen.de
Telefon: 069-755-34240


Der Text stammt von der Seniorenprävention des Polizeipräsidiums Frankfurt in Kooperation mit „Pro PK“.
„Pro PK“ ist ein Programm für Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, um Menschen über Kriminalitätsrisiken aufzuklären.

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