Am Mittwoch ging es mit den Abiturprüfungen los. Eine Vielzahl hübscher Plakate zur Ermunterung der Sprösslinge zeugt seitdem an den Zäunen des Gymnasiums davon.
Damit die diesjährige Abiturprüfung auch spannend wird, gab es kurz vorher noch eine politische Debatte über das Thema „Gendern“.
Kurz vor Ostern hatte die Landesregierung beschlossen, die Korrekturregeln zu ändern. Die Entscheidung des Kabinetts steht jedoch auf juristisch wackligen Füßen, da das hessische Schulrecht bisher überhaupt kein Genderverbot vorsieht. Blöd auch, dass die neuen Bedingungen erst so kurz vor dem diesjährigen Abiturjahrgang angepasst wurden und auch sofort greifen sollen, statt die Anpassung etwas in die Zukunft zu verlagern, damit sich die Betroffenen an die neue Situation umfassend anpassen können.
Wie so oft bei Regeln, die vorher nicht hinreichend erprobt worden sind, sind auch in diesem Fall nicht alle Varianten geklärt. Beispielsweise, ob mehrfaches Gendern mit Sonderzeichen (*/:/-/.) als Wiederholungsfehler gewertet wird und wie es mit gendergerechten Sprechweisen in den mündlichen Abiturprüfungen aussehen soll.
Die Korrektur der Arbeiten wird von den Lehrkräften parallel zum laufenden Unterricht durchgeführt. Man kann gespannt sein, ob die Regeländerung zu erhöhtem Korrekturaufwand führen wird.
Im Extremfall könnte ein Prüfling aufgrund der Verwendung von Sonderzeichen durch das Abitur fallen. Da muss man sich dann schon fragen, ob das dann noch sinnvoll ist.
Aber denken wir positiv und hoffen, dass unsere Jugend so flexibel ist, dass sie diese politischen Kapriolen nicht aus der Bahn werden. Auf jeden Fall drücken wir die Daumen für ein erfolgreiches Abitur.