Jetzt kann der Ball (fast) wieder richtig rollen: Ab sofort ist in Hessen wieder „Kontaktsport“ mit bis zu zehn Personen erlaubt. Das hat der Landessportbund bekanntgegeben.
Am Dienstag hat die Hessische Landesregierung neue Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet, die bis zum 16. August 2020 gilt. Ab dem 11. Juni, also seit gestern, werden auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden.
Konkret heißt das: Ab sofort ist neben dem bereits vorher erlaubten Trainings- auch ein Wettkampfbetrieb auf Sportanlagen (im Freien und in Hallen) wieder möglich, sofern dabei bestimmte Vorgaben eingehalten werden. „Vorrausetzung ist, dass der Sport alleine, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes stattfindet“, heißt es auf der Homepage des Landessportbundes. Bei größeren Gruppen muss gewährleistet sein, dass die Unterschreitung der Abstandsregel der oben genannten Systematik Rechnung trägt.
Auch Ferienangebote von Sportvereinen sind jetzt möglich
So können zum Beispiel 30 Personen im Rahmen einer gemeinsamen Trainingseinheit joggen gehen, wenn die jeweiligen Trainingsgruppen, die den Mindestabstand von 1,5 Metern unterschreiten, maximal zehn Personen umfassen. Gleiches gilt für das Training von Spielsportarten, aber auch für Ferienangebote von Sportvereinen oder anderen Anbietern. Die gleiche Systematik gilt für den Wettkampfbetrieb.
Der Trainingsbetrieb auf Sportanlagen findet weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit, auch der Zutritt muss geregelt erfolgen und nur die persönliche Sportbekleidung und Sportausrüstung darf verwendet werden.
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