Keine Schule, keine Geschäfte: Ab heute gilt ein strikter Lockdown

Corona Virus

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Nach den Beschlüssen von Bundesregierung und Ländern hat heute Mittag auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier die harten Lockdown-Regeln erläutert. Ab heute müssen Geschäfte wieder schließen, die Präsenzpflicht in Schulen wird aufgehoben. Auch an Weihnachten und Silvester gelten weitreichende Einschränkungen.

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben sich am Sonntag auf umfassende Corona-Beschränkungen geeinigt. Sie gelten ab dem heutigen Mittwoch bis zum 10. Januar. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) stellte die Beschlüsse im Anschluss in einer Pressekonferenz vor. „Die bisherigen Beschlüsse waren richtig und haben gewirkt, aber nicht hinreichend“, sagte Bouffier. Mit Verweis auf die anhaltend hohen Infektionszahlen, die Zahl der Toten und die angespannte Situation in den Kliniken nannte Bouffier die weitern Maßnahmen als „zwingend notwendig“.

Das gilt in Schulen und Kitas

Am Montag und Dienstag bleiben die Schulen in ihrem normalen Betrieb. Von Mittwoch bis Freitag wird die Präsenzpflicht aufgehoben, also schon drei Tage vor den Weihnachtsferien. Die Schulen werden in Hessen aber nicht geschlossen. Grund sei die womöglich nicht umsetzbare Betreuung zuhause, sagte Bouffier laut hessenschau.de . Wer zuhause bleiben könne, solle dies tun.

Bis auf die Klausuren der Abschlussjahrgänge werden alle Klassenarbeiten, die noch in den nächsten Tagen an den Schulen geplant waren, nicht stattfinden.

In den Kitas gilt: Kindergartenkinder sollen nur noch dann in den Einrichtungen betreut werden, wenn etwa die Eltern arbeiten gehen müssen. Wörtlich sagte Bouffier: Für Kitas gebe es kein Betretungsverbot, „aber die Kinder sollten möglichst zu Hause bleiben“. 

Einzelhandel muss schließen – Supermärkte bleiben offen

Der Einzelhandel muss ab Mittwoch mit Ausnahme der „Geschäfte für den täglichen Bedarf“ schließen. Offen bleiben Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Tankstellen, Banken und Postfilialen.

Auch Friseursalons und Baumärkte müssen schließen. Restaurants bleiben geschlossen, dürfen aber weiterhin Essen „to go“ anbieten, Kantinen dürfen offen bleiben. Hotels bleiben geöffnet, nicht aber für den Tourismus.

Den Handel trifft der zweite große Lockdown mitten im Weihnachtsgeschäft besonders hart. 

Private Treffen und Weihnachten

Die Regeln für private Treffen bleiben: Aus zwei Haushalten dürfen sich maximal fünf Erwachsene und beliebig viele Kinder unter 14 Jahren treffen.

Vom 24. bis 26. Dezember sind in Hessen mehr Kontakte möglich. Neben dem eigenen Hausstand dürfen sich vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis wie Geschwister oder Eltern treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Kein Feuerwerk und keine Feiern an Silvester

An Silvester gilt dagegen die bisherige Beschränkung auf fünf Personen aus maximal zwei Hausständen. Feiern und Versammlungen in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt. Außerdem ist der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten. Generell gilt ab Mittwoch ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.

Mehr Tests in Pflegeheimen, Gottesdienste noch fraglich

In den besonders vom Coronavirus betroffenen Alten- und Pflegeheimen soll intensiver auf das Coronavirus getestet werden. In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests auch für die Besucher verbindlich werden. Details will die Landesregierung morgen beschließen. 

Dann gibt es noch ein Thema, was nicht nur Weihnachten für viele von großer Bedeutung ist: Die Landesregierung wird Anfang der Woche auch mit den Kirchen beraten, wie Gottesdienste weiter stattfinden können.

Die Regeln gelten bis einschließlich 10. Januar 2021. Die Regierungschefs von Bund und Ländern wollen wenige Tage vorher erneut zusammenkommen, um über die Maßnahmen ab dem 11. Januar zu beraten.

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