„Unsere Stadt lässt Eltern nicht im Stich“

Die Stadt will dafür sorgen, dass Eltern, die ihre Kinder während des Lockdown zu Hause betreuen, weder Kita- oder Essensentgelte bezahlen müssen. Auch Eltern, die ihren Kita-Platz teilweise in Anspruch nehmen müssen, weil in ihrem Job kein Homeoffice möglich ist, werden entlastet. Sie zahlen die Hälfte.

„Unsere Stadt lässt Eltern und Kitas nicht im Stich“, sagten Oberbürgermeister Peter Feldmann und Integrations- und Bildungsdezernentin Sylvia Weber, als heute die Pläne zur Entlastung der Eltern bekanntgegeben wurden. „Wer jetzt Kinder und Homeoffice unter einen Hut bringen muss, hat nicht nur Stress, sondern auch höhere Kosten. Hier sehen wir uns den Eltern gegenüber in der Pflicht – zumal die vom Land nach langem Hin und Her zur Verfügung gestellten Mittel nur reichen würden, einen Teil der Betreuungskosten zu erstatten.“

Man verfüge als Stadt zwar nicht über die Möglichkeiten eines Sonderhaushalts und müsse mit den vorhandenen Mitteln zurechtkommen, sagte Weber. Dennoch werde die Stadt den Weg der Solidarität mit den Eltern konsequent weitergehen – auch um so die Pandemie gemeinsam effektiv zu bekämpfen. „Wer Eltern glaubwürdig dazu auffordern will, dass sie ihre Kinder in dieser Ausnahmesituation zuhause betreuen, muss ihnen wenigstens die Entgelte und die Essenspauschale erlassen.“ 

Die Erstattungs-Regelung im Detail

Wer seine Kinder derzeit gar nicht in die Betreuungseinrichtungen oder in die Kindertagespflege schickt, bekommt 100 Prozent der Betreuungsentgelte im Januar und im Februar erstattet. Dies gilt ebenfalls für die Verpflegungspauschalen. Nehmen Familien die Betreuungsangebote ganz oder teilweise in Anspruch, wird eine fünfzigprozentige Befreiung der Entgelte erfolgen. Dabei spielt die Anzahl der Tage keine Rolle. Dies beinhaltet ebenfalls die Beiträge für die Verpflegung. Eine Erstattung der Beiträge ist für alle Betreuungsangebote vorgesehen, auch für die Kindertagespflege.

Die Träger werden für Februar keine oder nur die Hälfte der Beiträge einziehen. Eltern, die selbst überweisen, werden gebeten, je nachdem, ob sie ihr Kind zu Hause betreuen oder in die Kita bringen, gar nicht oder nur die Hälfte des bisherigen Beitrags zu überweisen. Da die Kindergärten für die 3- bis 6-Jährigen ohnehin entgeltfrei sind, ist in dieser Altersgruppe gegebenenfalls nur die Hälfte des Essensgeldes zu bezahlen.

Eltern, die im Januar bereits bezahlt haben, bekommen eine Rückerstattung in der genannten Höhe. Über die genauen Modalitäten der Rückerstattung für Januar werden die jeweiligen Träger gesondert informieren. Da die Umsetzung der aktuellen Beitragserstattungen in den unterschiedlichen Einrichtungen variieren kann, wird um Geduld gebeten.

Foto:  Charles Deluvio / Unsplash

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