Seit Jahren bewegt ein Thema immer wieder die Frankfurter Bevölkerung und Lokalpolitik: Der Ausbau der A5 auf zehn Spuren. Die Autobahn GmbH verspricht durch die Erweiterung einen besseren Verkehrsfluss. Gegner des Vorhabens, wie verschiedene Umweltverbände und die Stadt Frankfurt, kritisieren die Kosten und den aufwendigen Lärmschutz.
Umsetzbarkeit
2024 veröffentlichte die Autobahn GmbH eine Machbarkeitsstudie, die den Ausbau der A5 auf zehn Spuren zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg grundsätzlich für technisch umsetzbar erklärte. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 hingegen sah bisher nur den zehnspurigen Ausbau auf dem Abschnitt zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Nordwestkreuz vor.
Bedarf aufgrund einer Prognose ermittelt
Die Autobahn GmbH begründet die zusätzliche Erweiterung mit einer Prognose, nach der das Verkehrsaufkommen auf der A5 bis 2030 steigen soll. Diese ist allerdings umstritten, der ADAC Hessen-Thüringen etwa hält den vorhergesagten Anstieg für unwahrscheinlich.
Frankfurt vertritt andere Position
Laut eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung sprach sich die Stadt Frankfurt 2023 unabhängig von der Machbarkeitsstudie gegen die Erweiterung auf zehn Spuren aus.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung seien Bedenken beim effektiven Lärmschutz, die auch von dem Hessischen Verkehrsminister Kaweh Mansoori (SPD) geäußert wurden. Außerdem werden die Kosten auf sage und schreibe 1,1 Milliarden Euro geschätzt.
Ortsbeirat fordert Rechtsgutachten
Der Ortsbeirat 12 (Kalbach-Riedberg) regte letztes Jahr die Erstellung eines Rechtsgutachtens an, welches die Erfolgschancen der Stadt rechtlich gegen den Ausbau vorzugehen prüfen sollte.
Das Gutachten, das von der Kanzlei Baumann Leipzig erstellt wurde, kam schließlich zu dem Schluss, dass „gegen die Festsetzungen der Bedarfsplanung des Bundes kein Rechtsschutz der Stadt Frankfurt am Main besteht”.
Jenes gilt sowohl für den Umfang des Ausbaus und die Priorisierung, als auch für die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses, durch welche das Vorhaben höher gewichtet wird als andere öffentliche Angelegenheiten.
Auch bei den durchzuführenden Verfahren zur Linienfindung (Ermittlung des optimalen Streckenverlaufs) und Raumordnung (Koordination der Flächennutzung) sind der Stadt Frankfurt die Hände gebunden.
Einfluss im Planfeststellungsverfahren
Lediglich im Planfeststellungsverfahren, das unter anderem zur Abwägung privater und öffentlicher Belange dient, bestünde eine Klagemöglichkeit, die aber hauptsächlich auf das „wie” des Ausbaus und nicht auf das „ob” Einfluss nehmen könne.
Das Gutachten empfiehlt Kommunalpolitikern und Interessensvertretung daher, ihre Bedenken und Positionen klar und konsequent zu äußern, um so möglicherweise eine Aufnahme des Vorhabens in die Bedarfsplanung und die Kategorisierung als „übergeordnetes öffentliches Interesse“ zu verhindern.
Öffentliches Interesse
Dies dürfte aber kaum ein Problem sein, schaut man auf die zahlreichen Demonstrationen und Aktionen der Gegner des Ausbaus.




