Aus für Schottergärten

Schottergarten

Pflegeleicht, aber schlecht fürs Klima: Auch am Riedberg sind zahlreiche sogenannte Schottergärten zu finden. Die Stadt Frankfurt möchte jetzt der zunehmenden Versiegelung von privaten Grundstücken und damit auch Schottergärten Einhalt gebieten.

Planungsdezernent Mike Josef und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig haben den Entwurf einer „Gestaltungssatzung Freiraum und Klima“ erarbeitet und in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Stimmen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zu, erhält Frankfurt „eine der bundesweit fortschrittlichsten Satzungen für die Begrünung von Grundstücken und Gebäuden“. So sollen künftig auch geeignete Dachflächen und Teile der Fassade begrünt werden. Meterhohe Sichtschutzzäune oder künstliche Pflanzen sind dann tabu.

„Mit der Freiraumsatzung wollen wir eine angemessene und ausreichende Begrünung und Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen und baulicher Anlagen im Stadtgebiet sicherstellen“, fasst Josef zusammen. „Damit gehen wir im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung konkret gegen eine zunehmende Versiegelung insbesondere durch Schottergärten vor und hinter den Häusern vor.“

„Wir haben nun in drei Dürresommern erlebt, wie stark sich die Stadt aufheizen kann. Dagegen hilft nur mehr Grün“, erklärt Stadträtin Heilig. „Die neue Satzung wird das Stadtbild aufwerten, das Stadtklima verbessern und einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt leisten.“ Eine Begrünung schafft nachweislich gesündere Wohn- und Arbeitsverhältnisse; in klimatischer wie in gestalterischer Hinsicht. Hinzu kommen weitere Aspekte wie ein verbesserter Schallschutz oder die Bindung von Luftschadstoffen.

Wesentliche Handlungsfelder des Konzeptes sind zum einen die behutsame Weiterentwicklung der bebauten Innenbereiche bei gleichzeitiger Steigerung der Freiraumqualitäten im öffentlichen wie im privaten Bereich – die sogenannte „doppelte Innenentwicklung“. Zum anderen wird die Notwendigkeit formuliert, das Stadtwachstum umwelt- und klimagerecht zu gestalten.

Die Satzung gilt bei Neubauten und größeren Umbauten

Gut 30 Prozent des Frankfurter Stadtgebietes von rund 248 Quadratkilometern werden derzeit von Gebäude- und Grundstücksfreiflächen eingenommen. Die Satzung gilt bei allen Neubauten oder größeren Umbauten für die Grundstücke einschließlich der unterbauten Freiflächen und für die äußere Gestaltung der Gebäude.

Begrünung im Sinne der Satzung ist die dauerhafte Bepflanzung. Künstliche Pflanzen, Kunstrasen, Schotterschichten oder ähnliches stellen keine Begrünung dar. Die Grundstücksfreiflächen sind mindestens mit Rasen zu begrünen. Je angefangene 200 Quadratmeter der Grundstücksfreiflächen ist ein standortgerechter mittel- oder großkroniger Laubbaum bevorzugt mit Bodenanschluss zu pflanzen. Vorhandene Bäume werden angerechnet. Auf mindestens zehn Prozent der Grundstücksfreiflächen sind standortgerechte Sträucher zu pflanzen. Vorhandene Sträucher werden ebenfalls angerechnet.

Mehr Grün auch auf Spielplätzen

Auf Kinderspielplätzen ist in den Sommermonaten für ausreichende Verschattung zu sorgen. Die Verschattung kann insbesondere durch standortgerechte Laubbäume oder geeigneten technischen Sonnenschutz hergestellt werden. Standflächen für Abfallbehältnisse sind einzugrünen.

Auch die Einfriedung der Grundstücke ist geregelt. Niemand darf mehr das komplette Grundstück mit meterhohen Sichtschutzzäunen abschirmen. Außer licht- und luftdurchlässigen Zäunen und Hecken ist nur noch ein Sichtschutz für Terrassen zulässig.
Dachbegrünung wird zum Standard für Garagen und Carports

Die Satzung schreibt für Dachflächen eine extensive Begrünung mit einer Vegetationstragschicht von mindestens zwölf Zentimeter vor, die relativ leicht und darüber hinaus wenig pflegeintensiv ist. Eine Kombination mit Solaranlagen, insbesondere Photovoltaik ist zulässig, wenn die Funktion der Dachbegrünung nicht beeinträchtigt wird. Auch Fassaden müssen teilweise begrünt werden. Ein Zuwiderhandeln kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro zur Folge haben.

Informationen: Stadt Frankfurt

Foto: MAINRiedberg

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