Kleingärten gehören zu einer lebenswerten Großstadt und sind fester Bestandteil der Frankfurter Stadtlandschaft. Frankfurt selbst hat eine Fläche von 24.831 Hektar. (Das entspricht fast einem Drittel der Fläche von Berlin)
Etwa 560 Hektar (2,3 %) dieser Fläche sind Gartenland, Bahnlandwirtschaft und Gemeinschaftsflächen der Kleingartenvereine. Derzeit sind 107 Kleingartenvereine bekannt, die Kleingartenanlagen mit ca. 14.500 Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalten.
Welchen Nutzen stiften die Kleingärten?
- Mit der Pflege und Unterhaltung dieser Flächen leisten die Vereinsmitglieder ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt.
- Die Kleingärten sind klimatisch wirksame Bestandteile des städtischen Freiflächensystems.
- In den Kleingartenvereinen begegnen sich Generationen und Nationen bei der Gartenarbeit und der gemeinsamen Gestaltung der Kleingartenanlagen. Sie übernehmen daher auch wichtige soziale Funktionen.
Eingriffe in den Bestand der Kleingartenanlagen
Durch zahlreiche Infrastrukturmaßnahmen wird in Bestandsflächen von Kleingartenanlagen eingegriffen:
- Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel
- U-Bahn von Preungesheim zum Frankfurter Berg
- Nordmainische S-Bahn
- S-Bahnstation Fechenheim
- Verbreiterung der A5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg
- Bau der Europaschule am Festplatz Ratsweg
- Günthersburghöfe
Aktuell bearbeitet der Arbeitskreis Kleingartenwesen beim Deutschen Städtetag Themen wie Kleingartenentwicklungskonzepte, Altlastensanierungen, Umstrukturierungen und Verlagerungen von Kleingartenanlagen, Verkehrssicherungspflichten, Kennzahlen zur Struktur und Organisation des Kleingartenwesens sowie aktuelle Rechtsprechungen über kleingärtnerische Belange und die Rolle alternativer Gartenformen.
Die starken Flächenkonkurrenzen in einer wachsenden Stadt machen es erforderlich, dass sich das Kleingartenwesen auf eine aktuelle Bestandserhebung stützt. Die Bedarfsentwicklung und die Veränderungen in den Rahmenbedingungen müssen analysiert werden und die bestehenden Anlagen daraufhin bewertet werden, welche Anpassungsmaßnahmen nötig sind. Daher wurde in Frankfurt ein Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie-Konzept (KEK) entwickelt.
Betroffenheit des Riedbergs
Das städtebauliche Entwicklungskonzept Riedberg beinhaltet im Bebauungsplan die Ausweisung von zwei Flächen für Dauerkleingärten. Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde ein Planungsauftrag für die Entwurfsplanung der beiden Anlagen am Riedberg „Hans-Leistikow-Str.“ und „Kreuzerhohl“ vergeben und im Januar 2019 hat sich der KGV Riedberg e. V. gegründet.
Die Planung wurde mit dem Kleingartenverein Riedberg erarbeitet und abgestimmt und den zuständigen Ortsbeiräten vorgestellt. Am Standort Hans-Leistikow-Straße wurde ein Teil der Kleingartenfläche für einen Interimsschulstandort genutzt. Durch den hohen Bedarf an Unterkünften für geflüchtete Menschen ist eine weitere Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft beabsichtigt.
Der Bauauftrag für die beiden geplanten Kleingartenanlagen am Riedberg wurde bereits vergeben. Durch eine Insolvenz der beauftragten Firma wurde die Baumaßnahme bis auf Weiteres unterbrochen. Auf welche Weise die Fortführung der Bauarbeiten erfolgen wird, ist derzeit in der Abstimmung.
Lärmbelastungen an Kleingartenanlagen
Viele Kleingartenanlagen sind durch Verkehrslärm belastet. Der Magistrat fordert in der aktuellen Lärmminderungsplanung die Einführung eines Tempolimits auf der A 5 (Abschnitt Frankfurter Kreuz – Westkreuz Frankfurt) und auf der A 66 (Abschnitt Anschlussstelle Zeilsheim bis Eschborner Dreieck) auf 100 km/h von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie auf den innerstädtischen, stadtautobahnähnlichen Abschnitten der A 66, A 661 und A 648 tagsüber auf 100 km/h und von 22:00 bis 06:00 Uhr auf 80 km/h. Diese Maßnahme würde insbesondere in den direkt an den Autobahnen angrenzenden Kleingartenanlagen zu Entlastungen führen und den Erholungswert entsprechend steigern.