Ab heute Ausgangssperre in Frankfurt

Das verschärfte Infektionsschutzgesetz ist in Kraft getreten – mit unmittelbaren Folgen:  Aufgrund der erhöhten Inzidenzwerte gilt ab heute eine Ausgangssperre in Frankfurt. Neu ist auch, dass unter anderem Frisörbesuche nur noch mit Negativtest möglich sind.

Die bundesweite „Corona-Notbremse“ sieht für den Fall vor, dass die Zahl der Neuinfektionen an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern und sieben Tage überschreitet, den Aufenthalt von Personen außerhalb der eigenen Wohnung von 22 Uhr bis 5 Uhr zu untersagen. 

Dies ist in Frankfurt bereits ab morgen der Fall, da die letzten drei Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes – in diesem Fall also Dienstag, Mittwoch und Donnerstag – mitzuzählen sind. Darüber informierte die Stadt in einer Mitteilung. Die Ausgangssperre gilt so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 unterschreitet.

Das sind die Ausnahmen

Nur zur „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“ darf man das Haus verlassen, insbesondere bei einem medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfall oder anderen medizinisch unaufschiebbaren Behandlungen. Ausnahmen gelten auch für die Berufsausübung, bei Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, für die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, für die Versorgung von Tieren oder anderen gewichtigen Gründen.

Sport alleine im Freien, beispielsweise Joggen, bleibt zwischen 22 und 24 Uhr erlaubt, allerdings nur für Einzelpersonen und nicht in Sportanlagen.

Hier braucht man jetzt Negativtests

Während die Museen und der Goetheturm schließen müssen, bleiben Palmengarten und Zoo geöffnet. Aber nur nach Online-Buchung und für alle, die einen negativen Corona-Test einer offiziellen Teststation vorweisen können. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. 

Medizinische Dienstleistungen, Frisöre und Fußpflege bleiben geöffnet, es gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Neu ist hingegen: Auch beim Frisör-Besuch oder der Fußpflege ist jetzt ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test vorzulegen.

Foto: Martin Sanchez / Unsplash

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