5-Quadratmeter-Regel in der Gastronomie fällt

Die Corona-Regeln werden gelockert – jetzt auch für Cafés, Eisdielen, Restaurants & Co. Das wird auch die Gastronomen am Riedberg freuen.

Wirtschaftsdezernent Markus Frank freut sich: „Die Gastronomie ist eine Branche von großer Bedeutung für unsere Stadt und es ist eine große Erleichterung für unser Gastgewerbe, dass bereits ab Donnerstag die Regelung entfällt, dass nur eine Person je angefangenen fünf Quadratmetern Gastfläche zugelassen wird. Die geöffneten Restaurants senden in diesen herausfordernden Zeiten wichtige Impulse für unser aller Lebensgefühl aus – wir haben in den letzten Wochen verspürt, wie sehr diese Farbtupfer und das kulinarische Verwöhntwerden fehlen.“

Auch Madjid Djamegari, Vorsitzender der Initiative Gastronomie Frankfurt, ist erleichtert: „Wir sind glücklich darüber, dass unsere hartnäckigen Bemühungen um Abschaffung der Fünf-Quadratmeter-Regel erfolgreich waren und danken insbesondere den Verantwortlichen im Magistrat der Stadt Frankfurt für ihre tatkräftige Unterstützung. Das und die großzügige Möglichkeit der Ausweitung der Außengastronomieflächen ermöglichen den Frankfurter Gastronomen den nächsten Schritt in Richtung eines betriebswirtschaftlich tragbaren Betriebes ihrer Gaststätten in dieser Zeit.“

„Ich freue mich sehr, dass die hessische Landesregierung die Fünf-Quadratmeter-Regel jetzt endlich aufgehoben hat und die nationalen Standards übernimmt. Der Einsatz für realistische Abstandsregeln hat sich gelohnt. Noch letzte Woche konnte ich bei Besuchen in Frankfurter Wirtschaften sehen, in welche Nöte die Gastronomie durch diese Regel gebracht worden ist. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Gaststätte war unter diesen Umständen nicht möglich. Mit dem Sitzabstand von 1,5 Metern wird jetzt ein weiterer Schritt Richtung Normalität vollzogen. Ich setze auch weiterhin auf die Vernunft der Frankfurter, die sich bei Restaurantbesuchen bislang überwiegend vorbildlich verhalten haben“, sagt Oberbürgermeister Peter Feldmann.

Mit der neuen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (gültig ab Donnerstag, 28. Mai) muss zwar der Sitzabstand von 1,5 Metern weiterhin eingehalten werden. Dieser Mindestabstand gilt nicht zwischen Personen, die dem eigenen Hausstand angehören oder als Mitglieder eines weiteren Hausstandes mit den Erstgenannten zum Gaststättenbesuch verabredet sind.

Informationen: Stadt Frankfurt

Photo by Rachel Park on Unsplash

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