Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Schildbürgerstreich: Kürzlich bekamen mehrere Bewohner der Ginsterhöhe Post vom Amt für Straßenbau und Erschließung. Der Inhalt des Schreibens: Die betroffenen Riedberger werden aufgefordert, die „unerlaubte Überfahrung des Gehweges zu unterbinden“. Im Klartext: Man soll und darf NICHT mehr über den Gehweg zum Stellplatz fahren, da dies keine Grundstückszufahrt sei. Parken auf den eigenen Stellplätzen wäre also plötzlich nicht mehr möglich. Bei Nichtbeachtung droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eventuell sogar eine Nachzahlung für enstandene “Schäden” an den Gehwegen.
Gestern versuchte die HA-Stadtentwicklungsgesellschaft mit einem Statement, die Lage zu klären und eine Lösung auf den Weg zu bringen. Die HASEG hatte vor rund zehn Jahren die Zufahrten erstellt und stellt klar: Alle Zufahrten wurden gemäß der damaligen Ausführungsplanung hergestellt und „im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens genehmigt“. Allerdings hätten die Bauherren in diesem besonderen Fall eine „Sondernutzungserlaubnis“ für die Zufahrten einholen müssen. Das bedeutet: Wird dieser Antrag jetzt gestellt, wird das Amt für Straßenbau diesen auch genehmigen und Zufahrt und Parken sind endgültig erlaubt. Allerdings fällt wohl eine Gebühr an.
Die Diskussion dreht sich um bis zu 11 Stellplätze einer Eigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung der Gemeinschaft wurde bereits verständigt. Der Stellplatz-Wirrwarr könnte also schon bald Vergangenheit sein…