Mit Freude und Erleichterung hat der Frankfurter Verkehrsdezernent Klaus Oesterling den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel von heutigen Dienstag zur Kenntnis genommen, wonach Fahrverbote für Frankfurt zunächst abgewendet sind. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte sowohl den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe DUH zum Sofortvollzug des Verwaltungsgerichtsurteil vom 5. September dieses Jahres abgelehnt als auch die Berufung gegen das Wiesbadener Urteil zugelassen.
Oesterling betonte aber, dass es die Pflicht der Stadt Frankfurt am Main bleibe, die Schadstoffbelastung, insbesondere den NOx-Ausstoß weiter zu senken, so dass auch im nun anstehenden Hauptverfahren Fahrverbote verhindert werden können.
Der Verkehrsdezernent sagte: „Ich danke ausdrücklich allen Beteiligten im Frankfurter Magistrat, vor allem aber meiner Kollegin Rosemarie Heilig sowie dem Frankfurter Rechtsamt, für die hervorragende Zusammenarbeit in dieser Frage. Ausdrücklich schließe ich darin auch die Landesregierung ein. Ich denke, unsere gut koordinierte Vorgehensweise hat dazu beigetragen, den VGH von der gemeinsamen Position der Stadt und des Landes zum Luftreinhalteplan zu überzeugen.“
Informationen: Stadt Frankfurt
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