Am 08.02.2022 erstatte eine 84-jährige Frankfurterin aus dem Stadtteil Kalbach-Riedberg Anzeige gegen zwei Männer im Alter von 41 und 47 Jahren, wegen des Verdachtes des Wuchers gemäß § 291 StGB.
Die Geschädigte ist Eigentümerin von Orientteppichen, die einer Reinigung bedurften. Nachdem sie in ihrem Briefkasten einen entsprechenden Flyer vorgefunden hatte, setzte sie sich mit den Annoncierenden in Verbindung, die dann auch noch am gleichen Tag bei ihr erschienen. Die beiden Männer sagten der Frau noch einen Rabatt in Höhe von 35 % zu, der aber mit dem heutigen Tage auslaufen würde. Nach Abzug des Rabattes bezifferten sie die Rechnungssumme auf zusammen 10.000 Euro. Ein entsprechender Vertrag wies dann weder den Rabatt aus, noch die Bezeichnung der Teppiche.
Nachdem die 84-jährige Zweifel am Vertragsabschluss und der Höhe der Forderungen beschlichen, wendete sie sich an die Polizei. Als am Nachmittag des 23.01.2023 die gereinigten Teppiche ausgeliefert wurden, war auch die Polizei zugegen. Die genannte Rechnungssumme dürfte gemessen an den handelsüblichen Preisen etwa das Fünffache betragen.
Die Polizei hat nun die Ermittlungen wegen Verdachtes des Wuchers gegen die beiden Männer aufgenommen.