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Radfahren im Winter – Verhaltenstipps der Frankfurter Polizei

Fahrrad fahren im Winter

Eine Bauernweisheit lautet: „Wintert´s zu Weihnachten nicht, so wintert´s danach.“ Also Kälteeinbrüche und Schnee im Februar – wen würde das überraschen.

Auch wenn die typischen Begleiterscheinungen wie Eis und Schnee im Stadtgebiet Frankfurt eher selten sind, so stellen sie doch jeden Verkehrsteilnehmer immer wieder vor eine besondere Herausforderung.

Gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer, zu denen auch die Radfahrenden gehören, sind bei winterlichen Verhältnissen besonders gefährdet, weil Fahrräder keine Knautschzone haben. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr wird durch schlechte Sicht bei Schneefall (besonders bei Dunkelheit), vereiste Scheiben, aber auch winterglatte Fahrbahnen stark beeinträchtigt. Dennoch nutzen viele, trotz der besonderen Widrigkeiten des Winters, das Fahrrad. Aus diesem Grund ist das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme in besonderer Weise zu beherzigen.

Durch nasses Laub, Schneematsch oder überfrierende Nässe steigt das Risiko eines Verkehrsunfalles erheblich. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen zu schnell unterwegs ist, starke Lenkbewegungen macht oder abrupt abbremsen muss, kommt schnell ins Rutschen, riskiert einen Sturz und mögliche Verletzungen. Schnee oder Schneereste verdecken Markierungen und aufgeworfener Schnee bereitet ungewöhnliche und gefährliche Hindernisse.

Die folgenden Verhaltensregeln erhöhen die Sicherheit:

  • Am Vortag Informationen zu den aktuellen Wetterverhältnissen einzuholen und entsprechend mehr Zeit für die Fahrtstrecke einplanen
  • Lieber etwas langsamer fahren und mehr Abstand halten
  • Besonders vorausschauend fahren und auf andere Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigung) achten
  • In Kurven besonders langsam fahren, weder treten noch bremsen und starke Lenkbewegungen vermeiden
  • Das Rad besser ausrollen lassen, anstatt zu bremsen
  • Im Bereich von Schienen oder Gleisanlagen gilt doppelt Vorsicht
  • Bekleidung mit retroreflektierenden Elementen zu nutzen oder reflektierende Schnappbänder anlegen oder Warnwesten überziehen – getreu nach dem Motto: Sehen und gesehen werden.
  • Fahrradhelme mit integrierten Rücklichtern nutzen
  • Bei Glatteis oder überfrierender Nässe ist es ratsam, auf das Radfahren zu verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Ist das Fahrrad wintertauglich?

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte dieses regelmäßig kontrollieren. Durch Eis, Schnee und Streusalz hervorgerufene Korrosion kann die Funktion der technischen Einrichtungen beeinträchtigen. Ein regelmäßiger Blick auf die wichtigsten Teile kann böse Überraschungen verhindern.

  • Funktionstüchtigkeit von Bremsen und Beleuchtung prüfen
  • Luftdruck im Reifen etwas absenken um die Griffigkeit zu erhöhen
  • Eventuell Sattel und Lenker tiefer stellen
  • Spezielle Winterreifen mit und ohne Spikes aufziehen (Eine Winterreifenpflicht für Fahrräder gibt es nicht)
  • Kette sollte geölt sein und mit Zug sitzen
  • Achtung! Die Schlösser von Fahrradabsperrketten können bei Kälte einfrieren

Wer regelmäßig sein Fahrrad überprüft, erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern spart auch noch Geld. Denn wer ohne die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen einzuschalten losradelt, setzt sich nicht nur einer Gefahr aus, sondern riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- Euro. Das Gleiche gilt auch für die Fahrt mit verschmutzten Beleuchtungseinrichtungen.

Hinweis
Übrigens sollte niemand Anstoß daran nehmen, wenn Radfahrende bei winterlichen Verhältnissen statt auf dem Radweg auf der Fahrbahn fahren. Denn: Sollten vorhandene Radwege nicht nutzbar sein (etwa durch Eis oder Schnee), so können Radfahrerinnen und Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen (OLG Naumburg v. 8.12.2011 in NZV 2012, 180). Das kann dann zum Tragen kommen, wenn Straßen von den Winterdiensten bereits geräumt sind, Radwege jedoch nicht.

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