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Europawahl 2024 – Wahlhelfer gesucht

Europawahl

Vom 06. bis 09. Juni 2024 wählen rund 350 Millionen wahlberechtigte Bürger in der Europäischen Union ein neues Europaparlament. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, dem 9. Juni statt. Aufgrund der Wahlalterabsenkung sind bei der Europawahl 2024 erstmals auch 16-jährige wahlberechtigt.

Wahlberechtigte

Für die Teilnahme an der Europawahl gelten für Unionsbürgerinnen und -bürger die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Deutsche. Voraussetzung ist, dass sie

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (erstmal zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt),
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten
    1. in der Bundesrepublik Deutschland oder
    2. in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Wahlhelfer

Auch für die 10 Wahlbezirke im Stadtbezirk Kalbach Riedberg werden wieder Wahlhelfende gesucht. Vorbehaltlich der Zustimmung des Magistrats, wird die Aufwandsentschädigung für die Beisitzenden 55,– € betragen. Wer sich frühzeitig anmeldet, kann Einsatzwünsche (Wahllokal, Früh-/Spätschicht) mitteilen. Auch wenn keine verbindlichen Zusagen gegeben werden können, wird der Schichtwunsch an die jeweiligen Wahlvorsteher/-innen weitergegeben und möglichst berücksichtigt.

Voraussetzungen

  • Mitglied im Wahlvorstand kann sein, wer am Wahltag wahlberechtigt ist (siehe oben)
  • Für eine erstmalige Berufung ist ein Nachweis der Staatsangehörigkeit und des Geburtsdatums (z.B. in Form eines Scans des Ausweises) erforderlich
  • Bitte beachten Sie weiterhin, dass grundsätzlich gewünscht ist, dass die Wahlvorstandsmitglieder ihren Wohnsitz im Stadtbezirk haben sollen.

Ansprechpartnerin

Frau Gudrun Sulzer-Gram
Stadtbezirksvorsteherin Kalbach/Riedberg – 12.79 –

Am Höllenberg 43
60437 Frankfurt am Main

Tel.: 069 – 530 583 62
Mobil: 0170 – 34 22 584


 

Hätten Sie es gewusst?

Mindestwahlalter
Mit Änderung des Europawahlgesetzes im November 2022 durch den Bundestag können zur Europawahl 2024 erstmalig bereits 16-jährige wählen gehen.

Erste Europawahl
Die erste Direktwahl des Europäischen Parlamentes fand im Jahr 1979 statt.

EU-Mitgliedstaaten
Die EU hat derzeit 27 Mitgliedstaaten.

12 Sterne
Die Flagge der EU zeigt einen Kreis aus 12Sternen, wobei die Zahl der Sterne nichts mit der Anzahl der Mitgliedsländer zu tun. Die Zahl 12 steht als Symbol für Vollkommenheit und Einheit und kommt in der Kultur- und Religionsgeschichte öfter vor.

 

Weiterführende Links

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Die Landtagswahl im Herbst wirft ihre Schatten voraus – Wahlhelfer gesucht!

Briefwahl

Am 08.10.2023 wird in Hessen der Landtag gewählt. Frankfurt ist in 6 Wahlkreise aufgeteilt.  Der Ortsteil Kalbach-Riedberg gehört zum Wahlkreis 39 und besteht aus 10 Wahlbezirken (3 in Kalbach, 7 auf dem Riedberg). Allein Wiesbaden benötigt mehr als 2.000 Wahlhelfer. In Frankfurt sind es etwa dreimal so viel.

Was machen Wahlhelfende?

Wahlhelfende sind wahlberechtigte Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorstehende/ Stv. Wahlvorstehende und Beisitzende die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Was macht ein Wahlvorstand?

Ein Wahlvorstand besteht aus 5 bis 9 Mitgliedern – je nach Größe des Wahlbezirks. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Der Wahlvorstehende leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes und verteilt die einzelnen Arbeiten auf die Mitglieder. Dazu gehört beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale sind sie an der Auszählung der Stimmzettel beteiligt. Zu guter Letzt unterschreiben sie die Wahlniederschrift und helfen bei den Aufräumarbeiten mit.

Ein verpflichtendes Ehrenamt

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede/r Bürger/in verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Wer Lust hat, sich als Wahlhelfender in den Wahlgang einzubringen, muss mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben.

Für den Einsatz gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung

Die Aufwandsentschädigung wird auch Erfrischungsgeld genannt und beträgt bei der Landtagswahl 2023 – vorbehaltlich der finalen Magistratszustimmung – 60 € (Wahlvorstehende/ Stv. Wahlvorstehende/Schriftführende) bzw. 55 € (Beisitzende).

Wie lange dauert das Ganze?

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr für die Wähler geöffnet. Allerdings trifft sich der Wahlvorstand schon um 7:30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen. Sie müssen aber nicht den ganzen Tag im Wahllokal sitzen. Das Team ist groß genug, um sich mittags ablösen zu können. Erst ab 18:00 Uhr sind dann wieder alle zur Auszählung der Stimmzettel im Einsatz. Das kann 2 bis 3 Stunden dauern.

Vorkenntnisse

Wahlhelfende können alle sein, die auch wählen dürfen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich: Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden. Über die Einzelheiten des Wahlablaufs informieren die Kommunen alle Wahlhelfenden rechtzeitig vor der Wahl.

Ein Blick hinter die Kulissen

Wenn auch Sie einmal einen Blick „hinter die Kulissen“ werfen wollen: Investieren Sie ein wenig Freizeit! Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Und bedenken Sie: Die Arbeit als Wahlhelfender beansprucht Sie praktisch nur einen Tag – im Gegensatz zu manchen anderen Ehrenämtern. Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie!

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann kontaktieren Sie doch einfach Frau Gudrun Sulzer-Gram, die Stadtbezirksvorsteherin Kalbach-Riedberg, unter der Mailadresse sulzer.gram@googlemail.com. Oder senden Sie ihr eine SMS mit Ihren Kontaktdaten an 0170-34 22 584.


Zweistimmensystem
Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; d.h. 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine „Wahlkreisstimme“ für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine „Landesstimme“ für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.

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