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Schwarzfahren nur noch eine Ordnungswidrigkeit?

Fahrkartenautomat des RMV

Wer als Jugendlicher gerne „Scotland Yard“ gespielt hat, kennt sie noch: Die „Black-Tickets“, bei deren Anwendung die Spielgegner nicht wussten, mit welchem Verkehrsmittel man gerade „schwarz“ gefahren ist. Etwa 3 % – 5 % der Fahrgäste des RMV sind nach Unternehmensangaben ohne gültiges Ticket unterwegs. Sie fahren also „schwarz“.

Im Jahr 2016 waren es immerhin 55.000 Schwarzfahrer, die erwischt worden sind. Der jährliche Schaden betrug 40 Millionen Euro. Über 3.000 Verurteilte gab es im Jahr 2020. Etwa 2.800 mussten eine Geldstrafe zahlen, 200 bekamen eine sonstige Strafe.

Schwarzfahren kann mehrere Ursachen haben:

  • Sie besitzen eine persönliche gültige Fahrkarte, haben diese aber vergessen.
    Bei Nachweis der gültigen Fahrkarte fällt nur eine Verwaltungsgebühr von 7 € an.
  • Der Fahrkartenautomat war gestört und kein anderer Automat verfügbar.
    Sie merken sich in diesem Fall die Automatennummer und das zuständige Verkehrsunternehmen und informieren Mitarbeiter der Verkehrsgesellschaft umgehend.
  • Sie haben keine gültige Fahrkarte erworben.
    Dann wird das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro fällig, das innerhalb einer Woche zu zahlen ist.

Schwarzfahren gilt als eine Straftat. Der sogenannten Beförderungserschleichung kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe folgen – dies gilt vor allem für unbelehrbare Wiederholungstäter. Im Rhein-Main-Gebiet werden Schwarzfahrer angezeigt, wenn sie innerhalb von drei Monaten zum zweiten Mal erwischt werden.

Ob Beförderungserschleichung oder Ladendiebstahl, ob Früchteklau auf den Feldern oder Fahrraddiebstahl, wenn die Gesellschaft sich nicht wehrt durch Polizei und Justiz, wären die Folgen absehbar. Es gäbe bald kein Privateigentum mehr, sondern jeder nimmt sich, was er gerade brauchen kann, egal ob es ihm gehört oder nicht.

Das Ansinnen des hessischen Justizministers, Roman Poseck das Schwarzfahren nicht mehr als Straftatbestand zu sehen, ist zwar in Hinblick auf leere Staatskassen und nicht besetzte Stellen bei Polizei und Justiz nachvollziehbar, wird aber nicht zielführend sein.

Die Ausgaben, die man an dieser Stelle spart, müssen dann wieder in Form höherer Zuschüsse des Landes für den öffentlichen Personennahverkehr ausgegeben werden.

Bei den Schwarzfahrern, die hinter Gittern landen, weil sie mindestens einmal ohne Ticket erwischt wurden, sind jedoch häufig Menschen, die wenig oder gar kein Geld haben. Wer die Geldstrafe nicht aufbringen kann, dem droht eine Ersatzfreiheitsstrafe – statt zu zahlen, muss er also ins Gefängnis. Auch keine gute Lösung. Von daher wird es für die Justizminister schwierig, hier einen zukunftsweisenden Weg zu finden.


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