Der Ortsteil Kalbach-Riedberg, ein junger Stadtteil, hat inzwischen schon einen guten Anteil an E-Autos. Daher wurde der Magistrat gebeten, zu berichten, wie und wann auch die Bürger vor Ort mit öffentlicher Ladeinfrastruktur im Stadtteil an der Elektromobilität teilhaben können.
Für die überwiegende Anzahl der Bürgerinnen und Bürger ohne eigene Wallbox am Haus scheitert die Nutzung eines Elektroautos bereits mangels Zugangs zu öffentlicher Ladeinfrastruktur im Stadtteil. Es besteht hohe Nachfrage.
Der Magistrat berichtete nun, dass die Mainova AG in 2022/2023 insgesamt 7 Schnellladehubs im Frankfurter Stadtgebiet errichtet, einen davon im Ortsbezirk 12, mit einer Leistung von 4 x 150 kW.
Weitere Pilotstandorte auf öffentlichen Flächen wurden bei der Stadt insbesondere im erweiterten Innenstadtbereich beantragt und genehmigt.
Was die Stadt noch nicht verrät, ist, wo sich der Standort des Schnellladehubs befinden soll.
Antragsverfahren
Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Konzept, dass Ladestationen im öffentlichen Straßenraum von privatwirtschaftlichen Betreibern bzw. Investoren zu errichten sind. Die Stadt selbst tritt nicht als Betreiber oder Anbieter von Ladeinfrastruktur (LIS) auf.
Interessierte LIS-Investoren ermitteln geeignete attraktive/wirtschaftliche Standorte für Ladeinfrastruktur (Normal- und Schnell-Laden) im öffentlichen Raum in eigener Verantwortung und stellen einen Antrag an die Stadt zur Nutzung dieser Fläche. Die Stadt überprüft die Gestattung unter Berücksichtigung des Baurechts, der Verkehrssicherheit und anderer Kriterien.
Investoren prüfen in der Regel, ob ein potenzieller Standort für einen Ladepunkt einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleistet und verschiedene Kriterien erfüllt, ehe der Bau des Ladepunktes geplant werden kann, insbesondere:
- Einfache und schnelle Zugänglichkeit, gute Sichtbarkeit und hohe Frequentierung der Standorte
- Ausreichend verfügbare Netzleistung an den Standorten
- Multi-User Nutzung (Taxi, ÖPNV, Privatnutzer, Pflegedienste etc.), welches eine gemeinschaftliche Nutzung unterschiedlicher Zielgruppen ermöglicht
- Einhaltung von Lärmschutzanforderungen (Immissionsschutz / TA-Lärm)
- Ausreichend Platz für Trafostation, Ladesäulen, dazugehörige Parkplätze inkl. Rammschutz, sowie geeignete Umgebungsfaktoren (z. B. Straßen, Gehwege, Bäume, Wurzeln usw.)