Wie der Frankfurter Polizei bekannt wurde, sind im Stadtteil Niederursel heute erneut verdächtige Köder aufgefunden worden.
Im Bereich der U-Bahn-Station Niederursel wurden mehrere “Fleischbällchen” aufgefunden, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um Giftköder handeln könnte. Inwiefern eine Versetzung mit giftigen Substanzen vorliegt, müssen die anstehenden Untersuchungen zeigen. Bislang sind der Polizei jedoch aus diesem Bereich keine Fälle vergifteter Hunde gemeldet geworden.
Die Polizei sensibilisiert in diesem Zusammenhang erneut, auf verdächtigte Köder zu achten und verdächtige Wahrnehmungen der Polizei mitzuteilen.
Personen, die hierzu Hinweise geben können, werden gebeten sich telefonisch mit dem örtlich zuständigen 14. Polizeirevier, Tel.: 069-755-11400 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Bereits am 16. September waren vergiftete Köder im Bonifatiuspark entdeckt worden. Unbekannte hatten diese Lockmittel unter Bänken versteckt. Schon gegen neun Uhr morgens teilte die Tierklinik in Kalbach der Polizei mit, dass mehrere Hunde mit Vergiftungserscheinungen eingeliefert worden seien, von denen mindestens 7 Hunde, trotz sofortiger Hilfe, nicht gerettet werden konnten. Mindestens 4 weitere Hunde sollen die Vergiftung überlebt haben.
Engagierte Hundebesitzer brachten ihre Hunde sofort nach Hause und machten sich mit Zangen und Tüten auf den Weg, um die Köder einzusammeln, bevor noch mehr Tiere Schaden nehmen konnten. Fast unter jeder Bank wurde sie fündig und auch in den Mauerritzen.
Die trauernden Familien hatten sich in den Folgetagen zu einer Trauerfeierlichkeit im Bonifatiuspark versammelt, um ihrer verstorbenen Vierbeiner zu gedenken. Es wurden Belohnungen von insgesamt 10.000 Euro für Hinweise auf den oder die Täter ausgelobt.
Um die Tiere zu schützen, wird empfohlen, spezielle Maulkörbe zu tragen oder die Tiere in Hundeschulen soweit zu trainieren, dass sie ohne ein deutliches Zeichen der Erlaubnis nichts vom Boden auf- oder aus fremden Händen annehmen.
Solche Attacken auf Tiere werden vor Gericht nicht nur als Sachbeschädigung behandelt, sondern auch als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Je nach Fall kann eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 25.000 Euro drohen. Auch Schadensersatzklagen der Hundebesitzer könnten erfolgreich sein, und selbst Schmerzensgeld sei möglich.