Radfahrer und Fußgängerüberweg – passt das?
Sie erinnern sich? Vier junge Männer aus Liverpool überqueren einen Zebrastreifen in Londons Abbey-Road, brav im Gänsemarsch. Dieses Bild schmückt den Umschlag eines der berühmtesten Alben der Pop-Geschichte. Doch reden wir nicht über Pop-Ikonen, sondern über den Zebrastreifen oder den Fußgängerüberweg.
Der Fußgängerüberweg wurde in der Bundesrepublik Deutschland erstmals mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) gesetzlich geregelt und trat ziemlich genau vor 70 Jahren in Kraft, nämlich am 01.09.1953.
Nach einigen Änderungen der StVO gilt heute:
gekennzeichnet wird der Fußgängerüberweg durch …
- einen Zebrastreifen; die weißen Streifen sind etwa 50 cm breit und etwa etwa 3 Meter lang.
- das international blaue Richtzeichen 350; an Gefahrenstellen kann auch das dreieckige Warnzeichen 101-10 aufgestellt werden.
Achtung: hier haben Fußgänger Vorrang
Wichtige Regeln sind:
- überquerende Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Krankenfahrstühle haben Vorrang vor dem Straßenverkehr
- Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen ihr Fahrzeug stoppen, wenn jemand den Zebrastreifen zu Fuß überqueren möchte; das gilt nicht für Straßenbahnen, die jederzeit vorrangig über den Fußgängerüberweg fahren dürfen.
- für Fahrzeuge besteht ein Halte- und Parkverbot auf bzw. bis zu 5 Meter vor dem Zebrastreifen
Radfahrer auf Zebrastreifen – wie ist das geregelt?
Radfahrer, die über einen Zebrastreifen fahren, haben kein Vorrecht vor dem Straßenverkehr. Der ADFC informiert: „Ein weitverbreiteter Irrtum ist auch, dass Radfahrende fahrend auf dem Zebrastreifen Vorrang haben. Sie dürfen zwar über den Zebrastreifen auch fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen. Wenn Radfahrende Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben.“
Die Polizei warnt: „Kommt es in einer solchen Situation zu einem Unfall, droht dem Radfahrer eine Mitschuld.“
Radfahrer, die ihr Gefährt wie einen Tretroller benutzen, haben dieselben Vorrechte wie Fußgänger. Gleichermaßen haben radfahrende Kinder unter 7 Jahren den Vorrang vor dem Straßenverkehr.
Autofahrer geraten am Zebrastreifen des Öfteren in ein Dilemma: überquerende Radfahrer haben zwar keinen Vorrang, aber welcher Autofahrer riskiert hier einen Unfall (eventuell mit Personenschäden), nur um Recht zu behalten? Unfallvermeidung ist auch in einer solchen Situation das oberste Gebot.
Das gilt natürlich auch für Radfahrer, die gleichzeitig mit Fußgängern den Zebrastreifen überqueren. Auch Radfahrer sollten sich des Risikos bewusst sein, dass sie für sich und andere eingehen, indem sie für sich unberechtigt ein Vorrecht in Anspruch nehmen.
Der Realitäts-Check – Alltagsszenen auf der Altenhöferallee
Im Wikipedia-Artikel wird es schon angedeutet: „Die mit dem Zebrastreifen angestrebte Erhöhung der Sicherheit des Fußgängers beim Überqueren der Straße verkehrt sich häufig ins Gegenteil, wenn irreguläres Verhalten Platz greift. Unfallanalysen und systematische Beobachtungen registrieren bei Erwachsenen und Kindern teils ähnliche, teils unterschiedliche Regelverstöße.“
Folgende Aufnahmen wurden an einem Dienstagmorgen vor Schulbeginn vor dem Gymnasium Riedberg geschossen:
Fahrradfahrer überqueren den Zebrastreifen ohne abzusteigen: Autofahrer werden zum Anhalten gezwungen, obwohl die Radfahrer kein Vorrecht haben.
Abgestiegen haben Radfahrer denselben Vorrang wie Fußgänger.
Vorbildlich: die Erwachsenen machen es vor
Nicht frei von Risiko, wenn Fußgänger über den Zebrastreifen laufen und Radfahrer direkt daran vorbeifahren.
Brenzlig – insbesondere für den Fußgänger
Auf eine andere Gefahrenstelle (ebenfalls auf der ‚Altenhöferallee‘) hat uns eine Anwohnerin hingewiesen: kommt die Müllabfuhr werden die großen Müll-Container über den Fußgängerweg an das Müllauto herangeschoben und entleert; ganz klar: nicht die perfekte Lösung!
Müllentleerung am Zebrastreifen
Sicherlich hat der Gesetzgeber zum Thema Fußgänger(überweg) und Fahrrad noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die dominierende Rolle des Autos – insbesondere im städtischen Straßenverkehr – ist ganz deutlich im Wandel, was auch Auswirkungen auf die nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer haben wird.