Streit um die Kalbächer Bachgärten: Tradition trifft auf Hochwasserschutz

Symbolbild: Grabeland in Bachnähe

Symbolbild

Es ist eine Nachricht, die viele Alteingesessene im Stadtteil tief trifft: Das Frankfurter Umweltamt fordert einschneidende Veränderungen für die sogenannten Bachgärten nördlich des Kalbachs. Zäune, die seit Jahrzehnten mühsam angelegte Gemüsebeete vor Wildfraß und unbefugtem Zutritt schützen, sowie traditionsreiche Gartenhütten sollen zurückgebaut werden. Was von Behördenseite als notwendige Maßnahme für den Naturschutz und die Hochwasserprävention deklariert wird, entpuppt sich vor Ort als schwerer Schlag für den sozialen Zusammenhalt und ein Stück lebendige Stadtteilgeschichte.

Rechtliche Grauzone: Kleingarten versus Freizeitgarten

Der Konflikt rührt an ein grundlegendes strukturelles Problem in der Frankfurter Grünflächenpolitik. Während offizielle Kleingartenanlagen durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) streng reguliert, aber eben auch umfassend rechtlich geschützt sind – inklusive eines Anspruchs auf Ersatzflächen bei einer baulichen Inanspruchnahme –, sieht die Situation für Freizeitgärten und das sogenannte Grabeland völlig anders aus.

Für diese Flächen greifen lediglich die allgemeinen Verordnungen wie das Hessische Nachbarrechtsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz oder lokale Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Einen echten Bestandsschutz oder gar einen Anspruch auf Entschädigung gibt es für die Nutzer hier nicht. Obwohl die Freizeitgärten im städtischen Alltag eine fast identische soziale und ökologische Funktion wie klassische Kleingärten erfüllen, hängen die Pächter und Eigentümer rechtlich oft in der Luft. Jede Änderung von Umweltauflagen kann die gewohnte Nutzung von heute auf morgen existentiell bedrohen.

Unverzichtbar für das Stadtklima und die lokale Flora

Dabei steht der ökologische und klimatische Wert dieser grünen Oasen für die Frankfurter Stadtlandschaft außer Frage. Frankfurt wächst kontinuierlich, Freiflächen werden zunehmend versiegelt. Gartenareale wie die Bachgärten wirken in den heißen Sommermonaten als natürliche Klimaanlagen und Frischluftschneisen für die umliegenden Wohngebiete.

Zudem bieten sie im Vergleich zu den oft stark reglementierten Kleingärten einen unschätzbaren Vorteil für die Biodiversität: Weil hier auch größere Bäume wachsen dürfen und die Bewirtschaftung individueller erfolgt, entstehen artenreiche Biotope. Sie bieten Vögeln, nützlichen Insekten und Kleinsäugern mitten in der Stadt einen geschützten Rückzugsraum.

Die Rolle des Bachlaufs bei Starkregen

Das Hauptargument des Umweltamtes für den Rückbau der Zäune und Hütten betrifft den Gewässerschutz und die Funktionsfähigkeit des Kalbachs bei Extremwetterereignissen. Bei Starkregen schwellen kleine Bachläufe innerhalb kürzester Zeit massiv an. Unberührte, freie Grünflächen entlang des Ufers sind in solchen Momenten überlebenswichtig, da sie als natürliche Retentionsflächen dienen. Sie nehmen die Wassermassen auf, bremsen die Fließgeschwindigkeit und verhindern, dass tiefer gelegene urbane Infrastrukturen überflutet werden.

Aus Sicht der Wasserwirtschaft können feste Zäune und Gartenlauben den natürlichen Abfluss behindern, Treibgut blockieren und im schlimmsten Fall zu einem gefährlichen Rückstau führen. Der Schutz der Allgemeinheit vor Hochwasser kollidiert an dieser Stelle direkt mit den privaten Nutzungsinteressen.

Emotionaler Wert und gelebte Kalbächer Tradition

Was in den bürokratischen Vorlagen der Ämter jedoch oft zu kurz kommt, ist die tiefgehende emotionale Dimension des Konflikts. Viele der betroffenen Parzellen parallel zum Kalbacher Stadtpfad befinden sich seit mehreren Generationen im Besitz oder in der Pflege lokaler Familien. Sie sind Orte gelebter Identität und lokaler Tradition. Hier haben Großväter mit ihren Enkeln die ersten Kartoffeln gesteckt, hier trifft sich die Familie seit Jahrzehnten zur Erholung abseits des Alltagsstresses.

Die Gärten sind untrennbar mit den Biografien der Menschen in Kalbach verbunden. Die geforderten Auflagen, insbesondere das Verbot schützender Einfriedungen, bedrohen diese Lebensrealität massiv. Ohne Zäune sind die mühsam gepflegten Gemüsebeete schutzlos dem Wild und Vandalismus ausgeliefert, wodurch die Gärten für viele Familien faktisch unnutzbar werden. Im Ortsbeirat 12 regt sich daher bereits politischer Widerstand: Ein aktueller Antrag fordert den Magistrat auf, nach Kompromissen – etwa durch umweltverträgliche, zurückgesetzte Zäune – zu suchen, um die Bachgärten für die Menschen vor Ort zu erhalten.

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