Sonderregeln für Mieter mit Corona-Einbußen

In der Aufsichtsratssitzung der ABG FRANKFURT HOLDING wurde der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr beschlossen und so nicht zuletzt die Grundlage für viele soziale Wohnbauprojekte gelegt. Die Frankfurter Wohnbaugesellschaft ist damit für das kommende Jahr auch unter den anhaltenden Bedingungen der Pandemie gut gerüstet.

Gesellschafter und Geschäftsführung einigten sich darüber hinaus darauf, Mieter und Mieterinnen, die pandemiebedingt in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, individuell zu unterstützen. Für Härtefälle, die nicht auf die engmaschige Unterstützung des Sozialstaats oder Wohngeld zurückgreifen können, aber glaubhaft machen können, dass ihre pandemiebedingte wirtschaftliche Situation zu Einkommensverlusten führt, soll eine bedarfsgerechte Individuallösung gefunden werden.

Das kann im Falle einer bereits ausgesprochenen Mieterhöhung beispielsweise Stundung, Aussetzung und gegebenenfalls Rückzahlung der Mieterhöhung bedeuten. Die Mieter werden seitens der ABG entsprechend informiert und beraten.

Die Vertreter des Gesellschafters zeigen sich über dieses Vorgehen erfreut. Auch Oberbürgermeister Peter Feldmann, Bürgermeister und Stadtkämmerer Becker und Planungsdezernent Mike Josef begrüßten die Einigung und sprachen von einem guten Kompromiss und einer fairen Lösung.

Informationen: Stadt Frankfurt

Foto: Maria Ziegler on Unsplash

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