Die hessischen Regelungen zu Schulen und Kinderbetreuung werden nicht weiter verschärft, sondern bleiben bestehen. Das hat das Corona-Kabinett der Landesregierung am Mittwoch festgelegt. Allerdings werden diese entsprechend den Berliner Beschlüssen bis 14. Februar verlängert.
Schon bisher gilt: Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Derzeit sind weniger als 20 Prozent dieser Schülerinnen und Schüler in der Schule. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.
Auch für Kitas gilt weiterhin: Eltern sollen – wo immer möglich – ihre Kinder zu Hause betreuen. Es ist weiterhin erlaubt, dass sich bis zu drei Familien zu Betreuungsgemeinschaften zusammenschließen und im Wechsel die Kinderbetreuung übernehmen.
Um Eltern die Betreuung ihrer Kinder zu Hause zu erleichtern, wurde in dieser Woche das Kinderkrankengeld erweitert. Dadurch hat jedes Elternteil in diesem Jahr Anspruch, 20 Tage (bislang: 10 Tage) zu Hause auf das eigene Kind aufzupassen und Kinderkrankengeld zu erhalten. Dieses entspricht in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Der Anspruch gilt nicht nur wie üblich bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen nur eingeschränkt geöffnet sind und Eltern deshalb ein Betreuungsproblem haben.
Sollte sich die Infektionslage in den kommenden Wochen verschärfen, sind weiterreichende Einschränkungen und Schließungen möglich, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung.
Schrittweise Öffnung ab 15. Februar möglich
Wenn es die Infektionslage allerdings erlaubt, will man ab 15. Februar die Grundschulen wieder schrittweise öffnen, zunächst in einem Wechselmodell. Das erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier in einem Statement. Die weiterführenden Schulen könnten folgen, aber auch dort könnte es noch bis zu den Osterferien Wechselunterricht geben.
Die neuen Regelungen im Detail unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
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