Neue Schilder sollen die Renaturierungen in Höchst und Bonames schützen

Neu installierte Beschilderung, Copyright: Umweltamt Frankfurt, Foto: Yusuf Ates

Die Stadt Frankfurt informiert:

Für mehr Rücksicht an der Nidda
Neue Schilder sollen die Renaturierungen in Höchst und Bonames schützen

Die Renaturierung der Nidda erleichtert nicht nur den Aufstieg der Fische. Am früheren Höchster Wehr und am Bonameser Altarm haben seltene Libellen, Amphibien wie der Teichfrosch und geschützte Vogelarten wie der Eisvogel einen Lebensraum gefunden. Doch die Natur leidet unter übermäßiger Nutzung seitens der Bevölkerung. Obwohl der Magistrat im Mai 2023 zwei Allgemeinverfügungen mit klaren Verhaltensregeln erlassen hat, wurden die geschützten Bereiche weiterhin zum Grillen, Spazieren, Picknicken, als Hundeauslauf und zum Baden genutzt.

Jetzt sollen sechs Schilder für Klarheit sorgen. Die Hinweisschilder an gut sichtbaren Standorten enthalten die Regelungen der Allgemeinverfügungen samt dem zugehörigen Kartenausschnitt. An einem roten Punkt auf der Karte erkennen Spaziergängerinnen, Spaziergänger und Erholungssuchende, wo genau sie sich befinden und können nachlesen, welche Regelungen dort gelten. Über allem hängt ein weithin sichtbares Schild mit dem grün umrandeten Symbol „Landschaftsschutzgebiet“. So erkennen die Besuchenden schon auf einen Blick, dass sie sich in einem besonders wertvollen Naturraum bewegen. Auch der Stadtpolizei soll diese Beschilderung die Arbeit erleichtern. Die Streifen können bei der Untersagung verbotener Nutzungen direkt auf die ausgeschilderten Regeln verweisen.

Verboten ist das Betreten und Befahren gekennzeichneter Uferbereiche. Auch Hunde darf man dort nicht laufen lassen, mit und ohne Leine. In den geschützten Bereichen ist auch das Befahren der Nidda mit Booten, Kanus, Flößen, Schlauchbooten, Luftmatratzen, Stand Up Paddle Boards oder anderen Wasserfahrzeugen und -sportgeräten verboten. Modellflugzeuge, Drohnen oder andere Flugobjekte darf man dort nicht starten oder landen lassen beziehungsweise den geschützten Bereich nicht überfliegen. Ausnahmen gelten nur für dienstliche oder genehmigte berufliche Zwecke.

Die Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt Nr. 19 vom 9. Mai 2023 auf den Seiten 634 ff. nachzulesen.

Quelle:
https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/mehr-ruecksicht-an-der-nidda/

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