Mehr Haushalte haben Anspruch auf Wohngeld

Geldscheine

Mieterhöhungen, steigende Vorauszahlungen für Gas, Strom, Fernwärme. Es kommen gerade deutlich höhere Kosten für Wohnen auf die Bürger zu. Zum Jahresbeginn 2022 wurde das Wohngeld erstmals automatisch an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst. Es profitierten ca. 600.000 bis 700.000 Haushalte. Die automatische Anpassung soll zukünftig alle 2 Jahre erfolgen.

Mit dieser Anpassung soll Menschen ermöglicht werden, in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu bleiben und deren reale Kaufkraft beibehalten werden. Seit der Anpassung können etwa 30.000 Haushalte erstmals oder weiterhin Wohngeld beziehen, obwohl sie zuvor durch eine Einkommenssteigerung keinen Anspruch mehr gehabt haben.

Anfang September 2022 hat die Bundesregierung dann das 3. Entlastungspaket vorgestellt, mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro. Für die Heizperiode September bis Dezember 2022 wird einmalig ein „Heizkostenzuschuss II“ an alle wohngeldberechtigten Haushalte gezahlt. Dieser beträgt einmalig 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt. Bei zwei Personen sind es 540 Euro und für jede weitere Person im Wohngeld-Haushalt kommen 100 Euro dazu.

Bezugsberechtigt ist, wessen Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Für Mieter gibt es dann einen Mietzuschuss, für Eigentümer den Lastenzuschuss. Wie hoch die Zuwendung ausfällt, hängt vom Einkommen, der Miethöhe, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem Wohnort ab.

Wer prüfen möchte, ob er wohngeldberechtigt ist und wie hoch der Zuschuss ausfallen könnte, kann für einen ersten Überblick den Wohngeldrechner nutzen. Bislang sind 650.000 deutsche Haushalte bezugsberechtigt. Mit der Reform soll die Zahl ab Januar auf 2.000.000 wachsen.

Der Antrag auf Wohngeld wird beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt gestellt. Auf den Antrag reagiert die Behörde innerhalb von 3 bis 6 Wochen schriftlich.

Nach aktuellen Statistiken (Ende 2020) liegt das Wohngeld bei durchschnittlich 177 Euro monatlich. Ab kommendem Jahr soll es aufgrund der Wohngelderhöhung 2023 um 190 Euro auf durchschnittlich 370 Euro je Wohngeldhaushalt steigen.

Künftig sollen Haushalte, die Einkommen auf Mindestlohn-Niveau – 12 Euro je Arbeitsstunde ab Oktober 2022 – erzielen, bereits einen Wohngeldanspruch haben. Zudem sollen auch die Einkommensgrenzen abgesenkt werden. Während aktuell noch etwa 50 % des Einkommens bei der Berechnung zum Wohngeld für Wohnkosten aufgewandt werden müssen, sollen es nach der Wohngeldreform nur noch 40 % sein.

Heizung und Warmwasser sollen separat berücksichtigt werden. Nach aktuellem Gesetzesentwurf werden hierfür 2 Euro je Quadratmeter Wohnfläche veranschlagt, die zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um 1,20 Euro je Quadratmeter führen. Eine neue Klimakomponente soll zudem energetisch sanierte Wohngebäude fördern und den Wohngeldanspruch für diese um 0,40 Euro je Quadratmeter erhöhen.


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