Kostenanstieg in der Sozialversicherung

Geldscheine

Das neue Jahr begrüßt uns mit einem Kostenanstieg in der Pflege- und Krankenversicherung.

Pflegeversicherung

Die gute Nachricht: Die Leistungen steigen, aber entsprechend auch die Beiträge. Zum 01.01.2025 werden alle Leistungsbeträge der Pflegekassen um 4,5 % angehoben.

Die letzte Beitragserhöhung war im Sommer 2023. Nun steigt der Beitrag um 0,2 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt nun 1,8 %. Der Arbeitnehmeranteil richtet sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach der Kinderzahl.

  • Beschäftigte ohne Kinder zahlen 2,4 % (1,8 % + Aufschlag von 0,6 %)
  • Beschäftigte mit 1 Kind zahlen 1,8 % (regulärer Beitragssatz, kein Abschlag, kein Zuschlag)
  • Beschäftigte mit 2 Kindern zahlen 1,55 %
  • Beschäftigte mit 3 Kindern zahlen 1,3 %
  • Beschäftigte mit 4 Kindern zahlen 1,05 %
  • Beschäftigte mit 5 oder mehr Kindern zahlen 0,8 %

Wenn alle Kinder 25 Jahre alt oder älter sind, gilt der reguläre Pflegeversicherungs-Beitragssatz (wie für Eltern mit einem Kind) in Höhe von voraussichtlich 1,8 % (Arbeitnehmeranteil). Ein Zuschlag fällt nicht an.

Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Bei vielen Krankenkassen steigt jedoch der Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag schwankt dabei je nach Krankenkasse in Hessen zwischen 1,84 % (BKK firmus) und 4,40 % (Knappschaft) siehe Übersicht.

Der Zusatzbeitrag ist also ein Aufschlag, der von den Krankenkassen individuell festgelegt wird. Es gibt keine Obergrenze für die Höhe des Zusatzbeitrags.

Allerdings gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 €), die das maximal beitragspflichtige Einkommen in der GKV festlegt. Dies bedeutet, dass bei sehr hohen Einkommen der Beitrag zur GKV nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe steigt. Diese Begrenzung gilt jedoch sowohl für den allgemeinen Beitragssatz als auch für den Zusatzbeitrag.

  • Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge mit ihrem Arbeitgeber.
  • Rentner sind über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in der GKV versichert, wenn sie vor der Rente mindestens 9/10 Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Bei Rentnern ist der Beitrag zur Krankenversicherung jedoch nicht direkt vom Einkommen (wie bei Erwerbstätigen) abhängig, sondern orientiert sich am Rentenbetrag. Sie zahlen vom Zusatzbeitragssatz auch nur die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Für Rentner gilt der neue Zusatzbeitragssatz ab dem 01.03.2025. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: Die Zahlung der Beiträge wird automatisch angepasst.

In den letzten 5 Jahren hat der Zusatzbeitrag bei den meisten Krankenkassen kontinuierlich zugenommen. Diese Erhöhungen spiegeln die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die Notwendigkeit wider, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern.

Rentenversicherung

Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser bleibt auch 2025 und somit im 8. Jahr in Folge stabil und beträgt weiterhin 18,6 %. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2025 auf monatlich 8.050 €.


Quellen

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