In einer gemeinsamen Aktion haben die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und die Stadtpolizei die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Verkehr kontrolliert. Wer im ÖPNV keine Maske trägt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.
Zwei Dienstgruppen, bestehend aus jeweils drei Mitarbeitern des VGF-Ordnungsdiensts und drei Stadtpolizisten, waren heute in Zügen und auf Bahnsteigen der Linie U4 unterwegs. Oberbürgermeister Peter Feldmann stellte die Aktion an der Station Dom/Römer vor.
Am Ende der Kontrolle nach rund anderthalb Stunden hatte die Stadtpolizei 13 Maskenverstöße aufgenommen: In vier Fällen wurden das Bußgeld ohne weitere Konsequenzen bezahlt, in neun Fällen wurden die Personalien aufgenommen und es folgen Anzeigen. Diese Zahlen, Ergebnis einer Kontrolle in der Hauptverkehrszeit, liegen noch unter einer Erhebung der lokalen Nahverkehrsgesellschaft Traffiq, nach der in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen neun von zehn Fahrgästen Masken oder andere Mund-Nasen-Bedeckungen vorschriftsmäßig tragen. Sieben Prozent tragen sie falsch, drei Prozent sind ohne Maske unterwegs.
Das Bußgeld beträgt 50 Euro
Wer im ÖPNV keine Maske trägt und kontrolliert wird, muss auch ohne Vorwarnung 50 Euro Strafe zahlen.
Die Tragepflicht gilt in Frankfurt in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und auf Bahnsteigen sowie den Zu- und Abgängen unterirdischer Stationen. „In den Bussen und Bahnen ist der 1,5 Meter-Abstand nicht zu garantieren. Um für eine möglichst sichere Fahrt zu sorgen, ist es daher nötig, dass sich alle an die Maskenpflicht halten“, sagte Feldmann zu der Notwendigkeit der Kontrolle. „Masken schützen einen selbst, vor allem aber andere Menschen. Diese Solidarität ist wichtig, wenn die Fahrzeuge des ÖPNV nicht zuletzt durch die Wiederaufnahme des Schulunterrichts Anfang der Woche wieder voller werden“, ergänzte der Oberbürgermeister.
Nach Beobachtungen der VGF in den vergangenen Wochen ist die Disziplin, Mund und Nase bei Fahrten in Bahn und Bus zu bedecken, in den Hauptverkehrszeiten nach wie vor groß. Verstöße gegen die hessische Landesverordnung, die diese Pflicht regelt, sind eher in den Abendstunden und am Wochenende zu beobachten. „Unser Ordnungsdienst und der Fahrausweis-Prüfdienst kontrollieren die Maskenpflicht, weisen auf das richtige Tragen hin und teilen bei Bedarf frische Masken an die Fahrgäste aus, die keine bei sich haben“, beschrieb VGF-Geschäftsführer Thomas Raasch das Vorgehen des Unternehmens. „Bei hartnäckigen Verstößen können wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und den Fahrgast zum Verlassen der Bahn auffordern. Sollte das bei fortgesetzter Weigerung durchgesetzt werden müssen, rufen wir die Polizei hinzu“, fuhr Raasch fort. Ohne die Polizei könne die VGF das Bußgeld nicht erheben: „Das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium und Staatsminister Tarek Al-Wazir haben unlängst noch einmal darauf hingewiesen, dass dazu die Ordnungsbehörden und die Polizei zuständig sind.“
Die Schonzeit für diese Verstöße, sagte OB Feldmann, sei jetzt vorbei. Er hatte die Verschärfung der hessischen Landesverordnung begrüßt, nach der vom 15. August an Verstöße gegen die Maskentragepflicht sofort und ohne Verwarnung mit dem vorgesehenen Bußgeld sanktioniert werden können. Dazu sind die Polizeibehörden befugt und deshalb, so Feldmann, wolle die Stadt ein klares Zeichen setzen: „Diejenigen, die sich an die Verordnung halten, haben kein Verständnis, wenn Maskenverweigerer sie gefährden und dann ohne Konsequenzen davonkommen.“
Weitere gemeinsame Kontrollen von Stadtpolizei und VGF-Ordnungsdienst sind geplant.
Foto: VGF