Ab sofort gilt Tempo 40 auf den wichtigsten Straßen in der Frankfurter Innenstadt – eigentlich war die Einführung des Tempolimits erst Anfang 2021 geplant.
„Es ist gut, dass Tempo 40 auf wichtigen Straßen in der Innenstadt schon im Dezember eingeführt werden konnte“, zeigt sich Verkehrsdezernent Klaus Oesterling erfreut. „Das ist ein wichtiger Baustein, um Dieselfahrverbote zu vermeiden.“
Der Grund für diese Anordnung ist die seit 2010 bestehende Verpflichtung zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxyde (NOx). Das Land Hessen ist durch den Verwaltungsgerichtshof in Kassel 2019 verurteilt worden, den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt am Main fortzuschreiben, und das Land Hessen hat Tempo 40 auf Straßen mit erheblicher Verkehrsbedeutung in der Innenstadt als eine Maßnahme berücksichtigt, die durch die Stadt Frankfurt zu erbringen ist. „So sind wir in die Lage versetzt worden, schon bevor der neue Luftreinhalteplan Rechtskraft erlangt, Tempo 40 anzuordnen“, erläutert Oesterling. „Das ist gut so, denn wenn die Dieselfahrverbote kommen sollten, dann aufgrund gemessener Werte, und nicht ausschließlich wegen Berechnungen. Wenn es uns also gelingt, mit Tempo 40 die Werte zu senken, vermindern wird die Gefahr von Fahrverboten.“ Tempo 40 ist hierbei einer von mehreren Beiträgen zur Senkung der Immissionsbelastung und damit zum Gesundheitsschutz.
Wo gilt Tempo 40?
Zu den von der Regelung für Tempo 40 betroffenen Straßen zählen viele Hauptverkehrsadern in der Innenstadt. Das neue Tempolimit gilt beispielsweise am nördlichen Mainufer, auf der Neuen Mainzer Straße oder der Konrad-Adenauer-Straße sowie auch in diversen weiteren Straßen, die innerhalb des Anlagenrings liegen.
Berechnungen zur Wirksamkeit von Tempo 40 hat die Landesregierung angestellt. Beispielhaft wird für die Neue Mainzer Straße zwischen Große Gallusstraße und Neue Schlesingergasse von einer NO2-Minderung von -2,3 Mikrogramm pro Kubikmeter ausgegangen, für die Bleichstraße zwischen Krögerstraße und Brönnerstraße von -1,9 Mikrogramm pro Kubikmeter.
„Wir werden die Einhaltung der Geschwindigkeiten auch überwachen“, kündigt der Stadtrat an. Mit den mobilen Messeinrichtungen in den Fahrzeugen kann das die städtische Verkehrspolizei bereits, für die teilstationären Einrichtungen, die Messanhänger, hat das Straßenverkehrsamt schon Änderungsanträge bei der für die Genehmigung der Standorte der zuständigen Polizeiakademie wegen der geänderten Regelgeschwindigkeit gestellt. „Die Genehmigung sollte recht zügig bei uns sein“, sagt Oesterling.
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