Das ist der Corona-Bußgeldkatalog

Polizeiwagen

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Corona-Regeln hält? Die hessische Landesregierung hat den örtlichen Behörden Bußgeld-Summen vorgegeben, um die Einheitlichkeit zu wahren. Auf diese Summen hat sich das Kabinett verständigt:

Regelsatz von 200 Euro

  • Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer
  • Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote
  • Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher

Regelsatz von 500 Euro

  • Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten

Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro

  • Das Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten
  • Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens

Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro

  • Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote
  • Verstoß gegen das Bewirtungsverbot
  • Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen

Strafanzeigen bei schweren Verstößen

Sozial- und Innenminister betonten, dass es sich hierbei um Beispiele handele. Die tatsächliche Höhe der ausgesprochenen Bußgelder sei von weiteren Faktoren abhängig – also etwa davon, wie viele Menschen sich unerlaubt versammeln oder wie lange das der Fall ist.

„Der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung hat sich bisher an die notwendigen Einschränkungen unseres Alltags gehalten“, erklärten Peter Beuth und Kai Klose. Trotz dieses Zeichens gelebter Solidarität gebe es „einige Unbelehrbare“, die den Ernst der Lage nicht erkennen wollten. Wer sich weiterhin so unsolidarisch verhalte und sich zum Kicken im Park verabredet oder heimlich Corona-Partys feiert, „gefährdet das Leben seiner Mitmenschen“.

Besonders schwere Verstöße können sogar als Straftaten zur Anzeige gebracht werden, hieß es in einer Mitteilung der Minister. Hier sind insbesondere vorsätzliche Verstöße gegen Quarantäneanordnungen oder verbotene Versammlungen gemeint.

Foto: Archiv

Teile diesen Beitrag mit Freunden