Schlagwort: Sozialversicherung

Sicherheit in unsicheren Zeiten: Das Versicherungsamt unterstützt Bürger

Symbolbild Versicherungsberatung

Versicherungsfragen sind für viele Menschen mit Unsicherheit verbunden: Was steht mir zu? Welche Entscheidung ist die richtige? Und welche Folgen hat sie für meine Zukunft? Genau hier setzt das Versicherungsamt der Stadt Frankfurt am Main an – mit schnellen Terminen, persönlicher Beratung, verständlichen Antworten und einem offenen Ohr für die Anliegen der Bürger.

Ob Kranken-, Renten-, Unfall- oder Pflegeversicherung, ob Erwerbsminderung- oder Witwenrente. Das Versicherungsamt bietet schnelle, kompetente und unkomplizierte Unterstützung in einer Vielzahl von Themenfeldern. „Viele Menschen wissen gar nicht, dass es uns gibt und dass unsere Aufgabe ist, sie zu beraten, wir sind quasi ein Versicherungsfragen-Servicepoint“, erklärt Mounira Kouider, stellvertretende Leiterin des Amtes. Und weiter: „Unsere Beratung ist unabhängig, kostenfrei und vor allem eines: individuell auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten.“

Ein Thema, das Menschen beispielsweise bewege, sei die vorgezogene Altersrente in Kombination mit einer Weiterbeschäftigung. Immer wieder zeige sich, dass selbst nach intensiver eigener Recherche oder Beratung bei den Rententrägern, Unsicherheiten bei den Bürgern blieben.

Die Auswirkungen seien oft schwer zu überblicken – und die Sorge, eine falsche Entscheidung zu treffen, sei groß. „Wir hier beim Versicherungsamt nehmen uns gerne Zeit, auch mehrfach, wenn nötig, um diese Fragen umfassend zu klären. Komplexe Zusammenhänge versuchen wir klar zu strukturieren und bei Bedarf weitere Informationen direkt bei den zuständigen Stellen einzuholen“, sagt Kouider. Das Ziel sei, den Menschen Orientierung zu geben – und vor allem: ein gutes Gefühl bei wichtigen Entscheidungen.

Auch in schwierigen Lebenssituationen steht das Versicherungsamt verlässlich zur Seite: So wurde vor wenigen Wochen beispielsweise eine Witwe bei der Beantragung ihrer Hinterbliebenenrente begleitet. Neben der Berücksichtigung ihres aktuellen Einkommens wurde auch ihr eigener Altersrentenanspruch frühzeitig ermittelt und vorbereitet. „Als sie den Wunsch äußerte, auch nach Renteneintritt weiterzuarbeiten, wurden ihr die Regelungen der Flexirente verständlich erklärt. Besonders wichtig war dabei die Information, dass ein Hinzuverdienst zwar die eigene Altersrente nicht mindert, jedoch Auswirkungen auf die Witwenrente haben kann“, erklärt Kouider.

Das Versicherungsamt gehört zum Rathaus für Senioren, welches im Jugend- und Sozialamt verortet ist. Es versteht sich als verlässlicher Partner für Frankfurter – mit verständlicher Sprache und nah an den Anliegen der Menschen. Gerade in einer immer komplexer werdenden Versicherungswelt ist diese Unterstützung von unschätzbarem Wert.

Das Jugend- und Sozialamt möchte Bürger dazu ermutigen, das Angebot des Versicherungsamtes stärker zu nutzen. Denn oft genügt ein Gespräch, um aus Unsicherheit Klarheit zu machen.


Das Versicherungsamt der Stadt Frankfurt am Main, Sandgasse 6, Eingang Sandhofpassage, ist telefonisch unter 069-212-44077 oder per E-Mail an versicherungsamt@stadt-frankfurt.de zu erreichen. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen und ist unter Versicherungsamt | Stadt Frankfurt am Main möglich.

Zum Rathaus für Senioren gehören ebenso die Zentrale Heimplatzvermittlung, die Leitstelle Älterwerden mit dem Pflegestützpunkt und die Betreuungsbehörde bei Fragen rund um rechtliche Betreuung von Menschen inklusive Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

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Kostenanstieg in der Sozialversicherung

Geldscheine

Das neue Jahr begrüßt uns mit einem Kostenanstieg in der Pflege- und Krankenversicherung.

Pflegeversicherung

Die gute Nachricht: Die Leistungen steigen, aber entsprechend auch die Beiträge. Zum 01.01.2025 werden alle Leistungsbeträge der Pflegekassen um 4,5 % angehoben.

Die letzte Beitragserhöhung war im Sommer 2023. Nun steigt der Beitrag um 0,2 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt nun 1,8 %. Der Arbeitnehmeranteil richtet sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach der Kinderzahl.

  • Beschäftigte ohne Kinder zahlen 2,4 % (1,8 % + Aufschlag von 0,6 %)
  • Beschäftigte mit 1 Kind zahlen 1,8 % (regulärer Beitragssatz, kein Abschlag, kein Zuschlag)
  • Beschäftigte mit 2 Kindern zahlen 1,55 %
  • Beschäftigte mit 3 Kindern zahlen 1,3 %
  • Beschäftigte mit 4 Kindern zahlen 1,05 %
  • Beschäftigte mit 5 oder mehr Kindern zahlen 0,8 %

Wenn alle Kinder 25 Jahre alt oder älter sind, gilt der reguläre Pflegeversicherungs-Beitragssatz (wie für Eltern mit einem Kind) in Höhe von voraussichtlich 1,8 % (Arbeitnehmeranteil). Ein Zuschlag fällt nicht an.

Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Bei vielen Krankenkassen steigt jedoch der Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag schwankt dabei je nach Krankenkasse in Hessen zwischen 1,84 % (BKK firmus) und 4,40 % (Knappschaft) siehe Übersicht.

Der Zusatzbeitrag ist also ein Aufschlag, der von den Krankenkassen individuell festgelegt wird. Es gibt keine Obergrenze für die Höhe des Zusatzbeitrags.

Allerdings gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 €), die das maximal beitragspflichtige Einkommen in der GKV festlegt. Dies bedeutet, dass bei sehr hohen Einkommen der Beitrag zur GKV nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe steigt. Diese Begrenzung gilt jedoch sowohl für den allgemeinen Beitragssatz als auch für den Zusatzbeitrag.

  • Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge mit ihrem Arbeitgeber.
  • Rentner sind über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in der GKV versichert, wenn sie vor der Rente mindestens 9/10 Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Bei Rentnern ist der Beitrag zur Krankenversicherung jedoch nicht direkt vom Einkommen (wie bei Erwerbstätigen) abhängig, sondern orientiert sich am Rentenbetrag. Sie zahlen vom Zusatzbeitragssatz auch nur die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Für Rentner gilt der neue Zusatzbeitragssatz ab dem 01.03.2025. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: Die Zahlung der Beiträge wird automatisch angepasst.

In den letzten 5 Jahren hat der Zusatzbeitrag bei den meisten Krankenkassen kontinuierlich zugenommen. Diese Erhöhungen spiegeln die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die Notwendigkeit wider, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern.

Rentenversicherung

Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser bleibt auch 2025 und somit im 8. Jahr in Folge stabil und beträgt weiterhin 18,6 %. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2025 auf monatlich 8.050 €.


Quellen

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