Die Römer-Koalition hat sich auf eine neue Fassung der „Gestaltungssatzung Freiraum und Klima“ verständigt. Grüne, SPD, FDP und Volt stellen damit Regeln für Freiflächen, Fassaden und Dachflächen auf: bei Neubauten oder größeren baulichen Veränderungen.
Fassaden- und Dachbegrünung spielen zukünftig eine erhebliche Rolle. Sie werden bei Neubauten Pflicht, ebenso Baumpflanzungen ab bestimmten Grundstücksgrößen. Verstöße können teuer werden.
Es geht beispielsweise um die viel diskutierten Schotterflächen in Vorgärten. „Die Grundstücksfreiflächen sind zu begrünen“, schreibt die neue Satzung vor. Begrünt heißt: unversiegelt, mit Bäumen, Sträuchern, Stauden, Rasen, Wiese bepflanzt.
Die Neufassung stellt sicher, dass die Stadt konsequent begrünt und an die Folgen des Klimawandels angepasst wird und gleichzeitig die notwendigen Investitionen in Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen ermöglicht werden. Unversiegelte Freiflächen zur Versickerung von Regenwasser werden stärker betont, um Frankfurt zur „Schwammstadt“ zu entwickeln. Pflanzen müssen klimafest sein und als Lebensraum für heimische Tiere dienen können.
Nach eigener Einschätzung sei die Satzung ambitioniert, stelle aber keine unzumutbare Belastung dar. Hausbesitzer und Mieter würden nicht mit höheren Bau- und Betriebskosten belastet. So sei etwa die energetische Sanierung von der Begrünungspflicht befreit.
Die IHK begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele bei gleichzeitiger Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität in Frankfurt beitragen.
Aus Sicht der Wirtschaft ist die Satzung ein weiteres Investitionshemmnis und wird im Ergebnis zu weiter steigenden Baukosten, einer verringerten Bautätigkeit und damit zu steigenden Kauf- und Mietpreisen führen. Sie trifft daher nicht nur institutionelle Investoren, sondern insbesondere auch die privaten Marktakteure.
Viel eher benötigt es jedoch ausreichender Beratungseinrichtungen, Fördermöglichkeiten sowie schlanke, unbürokratische Prozesse für die betroffenen Akteure.
Wenn Tiefgaragen 80 cm Erdüberdeckung aufweisen müssen und gleichzeitig niveaugleiche Geländeoberkanten mit den angrenzenden Flächen gefordert sind, führt dies zu tieferen Baugruben, was wiederum zu einer Kostensteigerung durch mehr Aushub- und Deponiekapazitäten führt. Darüber hinaus sind dadurch Stufen für dann niedriger liegende Terrassen von tieferliegenden Erdgeschosswohnungen nötig.
Anpassung des WEG (Gesetz über das Wohnungseigentum) erforderlich
Fassadenbegrünungen bedürfen einer formaljuristischen Grundlage bei Wohnungseigentümergemeinschaften, da Gartenbereiche zumeist Erdgeschosswohnungen als Sondernutzungsrecht zugeteilt sind. Zur Pflege und Bewässerung der Fassadenbegrünung muss es somit zulässig sein, diese Gartenbereiche betreten zu dürfen – im Zweifel gegen den Willen des Sondernutzungsberechtigten. Für diese Fälle müssen Ausnahmeregelungen geschaffen werden, da rechtliche Hemmnisse aus dem WEG einer Auflage der Satzung entgegenstehen können.