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Finanztipps für Familien

Geldscheine
  • Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit, Überleitungspauschale werden bis zu einem Betrag von 3.000 € kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
  • Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
  • Einkommen aus Ferienjobs werden von Schülern nicht mehr berücksichtig.
  • Bei Erwerbseinkommen zwischen 520 € bis 1.000 € wird ein Freibetrag in Höhe von
    30 % (anstatt 20 %) angesetzt.
  • Schüler, Studierende, Auszubildende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520 € monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen. Das gilt auch für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren.
  • Seit Beginn des Jahres ist die obere Verdienstgrenze bei Midijobs auf 2.000 € brutto gestiegen. Bei einem Gehalt bis zu dieser Grenze fallen geringere Beiträge in die Sozialversicherungen an.
  • Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Um die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Inflation abzumildern, wurde der Höchstbetrag des Kinderzuschlages am 01.01.2023 nochmals erhöht und auf 250 € monatlich angehoben.
  • Unabhängig vom Pflegegrad steht ein Entlastungsbetrag von 125 € monatlich von der Pflegekasse zur Verfügung, um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu unterstützen.


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